Mittwoch, 22. Februar 2012 / 13:34:51
Bundesrat will Adoption für Schwule lockern
Bern - Homosexuelle sollen die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen. Der Bundesrat hält dies im Interesse des Kindeswohls für angebracht. Eine uneingeschränkte Öffnung der Adoption für Schwulen- und Lesben-Paare lehnt er aber ab.
Nach dem Willen des Bundesrates sollen Homosexuelle in eingetragenen Partnerschaften nur Stiefkinder adoptieren dürfen, also Kinder aus einer früheren Beziehung oder einer vorangegangenen Adoption der eingetragenen Partnerin oder des Partners.
Die Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare würde die Kinder in eingetragenen Partnerschaften jenen in Ehen rechtlich gleichstellen, schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Motion der ständerätlichen Rechtskommission.
Obwohl bereits heute viele Kinder in einer solchen Beziehung aufwachsen würden, könnten sie gegenwärtig nicht im gleichen Mass rechtlich abgesichert werden wie Kinder verheirateter Paare.
Generelle Öffnung «nicht opportun»
Dass gleichgeschlechtliche Paare generell Kinder adoptieren können, will der Bundesrat hingegen nicht. Er begründet dies mit mangelnder gesellschaftlicher Akzeptanz und erinnert an die Abstimmung zum Partnerschaftsgesetz. Das Stimmvolk hatte das Gesetz, das registrierte Partnerschaften ermöglicht, gutgeheissen.
Die breite Akzeptanz hat nach Überzeugung des Bundesrates wesentlich damit zu tun, dass mit dem neuen Gesetz die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Personen beseitigt werden konnte, ohne dass gleichzeitig eingetragenen Paaren die Adoption und die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ermöglicht wurde.
Vor diesem Hintergrund halte er die uneingeschränkte Öffnung der Adoption für gleichgeschlechtliche Paare zum heutigen Zeitpunkt «nicht für opportun», schreibt der Bundesrat. Deshalb empfiehlt er die Motion der ständerätlichen Rechtskommission zur Ablehnung.
Unabhängig von sexueller Orientierung
Geht es nach der Ständeratskommission, sollen künftig alle Erwachsenen, ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform, ein Kind adoptieren können. Bedingung ist, dass die Adoption für das Kind die beste Lösung ist. «Regenbogenfamilien» seien eine gesellschaftliche Realität, argumentierte die Kommission.
asu (Quelle: sda)
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