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Gegen den Taxifahrer läuft ein Verfahren wegen sexueller Handlungen. (Symbolbild)

 
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www.taxi-chauffeur.info, www.anklage.info, www.gegen.info

Montag, 13. Februar 2012 / 11:10:00

Anklage gegen Taxi-Chauffeur

St. Gallen - Im St. Galler Taxi-Fall kommt es Mitte März zum ersten Prozess. Ein 42-jähriger Taxi-Chauffeur soll Anfang 2011 mehrere betrunkene Frauen in seinem Taxi sexuell genötigt und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen einen weiteren Taxifahrer.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert für den beschuldigten Taxifahrer wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher Freiheitsberaubung und Entführung, versuchter sexueller Nötigung und sexueller Belästigung eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.

Der Taxi-Chauffeur soll im Januar und Februar 2011 zwei betrunkene Frauen entführt, vergewaltigt und sexuell genötigt haben. Bei der Polizei meldete sich noch ein weiteres Opfer. Die Frau gab an, im Sommer 2009 vom selben Taxifahrer sexuell belästigt worden zu sein.

Gegen einen Berufskollegen des 42-Jährigen läuft ebenfalls ein Verfahren wegen sexueller Handlungen. Ob und wann es zu einer Anklage kommt, ist noch offen. Die zuständige Staatsanwältin war am Montag nicht erreichbar.

Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung

Ebenfalls ermittelt wurde gegen einen dritten Taxi-Chauffeur. Das Verfahren wurde aber eingestellt; es handelte sich um eine Personenverwechslung. Nachdem die Polizei weitere Opfer dazu aufgerufen hatte, sich zu melden, waren dem «Blick» die Bilder zweier Taxi-Chauffeure zugespielt worden - auch solche des irrtümlicherweise verdächtigten Mannes.

In diesem Zusammenhang eröffnete die Anklagekammer des Kantons St. Gallen ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung, weil die Fotos aus der polizeilichen Datenbank stammten. Er werde in nächster Zeit einen Entscheid fällen, sagte der Erste Staatsanwalt Thomas Hansjakob auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Gegen den Polizisten, der die Bilder geliefert hatte, läuft ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung, der Detektiv und der «Blick»-Reporter müssen sich wegen Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung verantworten. Der «Blick»-Reporter verweigerte in der laufenden Untersuchung unter Berufung auf den Quellenschutz jede Aussage.

bg (Quelle: sda)

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