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Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilt zwei Anlagebetrüger zu mehrjährigen Gefängnisstrafen.

 
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Donnerstag, 26. Januar 2012 / 23:19:27

Mehrjährige Freiheitsstrafen für zwei Anlagebetrüger in Solothurn

Solothurn - Im Prozess zu einem Anlagebetrug in Millionenhöhe hat das Amtsgericht Solothurn-Lebern am Donnerstag die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Gericht befand sie für schuldig, Anlegergelder in der Höhe von 30 Millionen Franken veruntreut zu haben.

Ein 65-jähriger Solothurner Treuhänder kassierte vom Amtsgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren. Seine deutsche 56-jährige Geschäftspartnerin wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Das Amtsgericht befand die beiden des gewerbsmässigen Betrugs und der qualifizierten Veruntreuung für schuldig. Der Treuhänder wurde zudem wegen Geldwäscherei verurteilt. Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verurteilten hätten ein «perfektes Täuschungssystem» aufgebaut, sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegrüdnung. Es handle sich um den «typischen Fall eines Anlagebetrugs». Die Untersuchngsakten füllen 251 Bundesordner.

Anleger verlieren 20 Millionen

Für das Amtsgericht steht fest, dass die beiden zwischen 2002 und 2006 rund 31 Millionen Franken Anlagegelder entgegen nahmen. Sie gaukelten den zumeist ausländischen Geldgebern sichere Vermögensanlagen vor und versprachen hohe Renditen. Letztlich verloren die Anleger rund 20 Millionen Franken. Gemäss Amtsgericht wurden die Gelder in die eigene Tasche abgezweigt oder für Rückzahlungen an frühere Anleger verwendet.

Der Staatsanwalt hatte für den Treuhänder eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und für die Deutsche eine Strafe von achteinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung wollte für den Mann einen Freispruch, für die Frau eine Strafe von höchstens drei Jahren. Die Deutsche war dem Prozess ferngeblieben.

Auslöser für Anklage gegen die Post

Die Machenschaften flogen 2006 auf, weil die Meldestelle für Geldwäscherei auf einen Barbezug des Treuhänders in der Höhe von 4,6 Millionen Franken aufmerksam geworden war.

Das Geld war auf einer Poststelle in Solothurn abgehoben worden. Zwei Anleger aus Holland hatten wenige Tage zuvor 5 Millionen Franken auf das PC-Konto überwiesen.

Die Bargeldauszahlung hatte für die Schweizerische Post strafrechtliche Konsequenzen. Im April 2011 sprach das Amtsgericht Solothurn-Lebern die Post der Geldwäscherei schuldig und verhängte eine Busse von 250'000 Franken.

PostFinance ist damit das erste wegen Geldwäscherei verurteilte Schweizer Finanzunternehmen. Die Post zog das Urteil mittlerweile ans Solothurner Obergericht weiter.

Das Amtsgericht hatte PostFinance vorgeworfen, im Vorfeld der hohen Barauszahlung keine Abklärungen vorgenommen zu haben. Der Richter sah es als erwiesen an, dass das Geld unsauberer Herkunft gewesen war.

asu (Quelle: sda)

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