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Die Deutsche Bahn muss bis Ende Februar 68 Bäume versetzen und mehr als 100 fällen, um im Zeitplan zu bleiben.

 
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Donnerstag, 26. Januar 2012 / 18:24:57

Behörden genehmigen Baumfällarbeiten für «Stuttgart 21»

Stuttgart - Den umstrittenen Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt «Stuttgart 21» steht nichts mehr im Wege. Das deutsche Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erteilte der Bahn am Donnerstag die Genehmigung, im Stuttgarter Schlossgarten rund 176 Bäume zu fällen oder verpflanzen.

Die Umweltorganisation BUND kündigte aber an, gegen die Genehmigung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mit einem Eilantrag vorzugehen.

Die Deutsche Bahn muss bis Ende Februar im Stuttgarter Schlossgarten 68 Bäume versetzen und mehr als 100 fällen, um im Zeitplan zu bleiben. Da ihr bislang die artenschutzrechtliche Genehmigung fehlte, hatte die Polizei die Vorbereitung zur Räumung des Protestcamps im Schlossgarten gestoppt.

Das EBA begründete die Genehmigung damit, dass nach den vorliegenden Unterlagen die «naturschutzfachlichen Probleme untersucht und bewältigt» seien. Entsprechende Schutzmassnahmen habe die Bahn vorgesehen.

Umweltschützer hoffen auf Gericht

Die Bahn habe beim betroffenen Abschnitt seit 2005 Baurecht und könne mit den geplanten bauvorbereitenden Massnahmen deshalb beginnen. «Die anstehenden Fällungen sind nicht Bestandteil der Grundwassermanagementarbeiten, für die der VGH Mannheim eine nachträgliche Beteiligung des BUND angeordnet hat», teilte das EBA mit.

Der BUND ist hingegen der Auffassung, dass die Bäume so lange nicht gefällt oder versetzt werden dürfen, bis das Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement beendet ist. Der VGH hatte im vergangenen Dezember entschieden, dass für Änderungen am Grundwassermanagement im Schlossgarten naturschutzrechtliche Auflagen nicht berücksichtigt worden seien und der BUND angehört werden müsse.

BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender sagte auf dapd-Anfrage, sie sehe «gute Chancen», dass die Baumfällungen vom Gericht verboten würden. Ein Eilantrag habe zwar keine aufschiebende Wirkung. Sie gehe aber davon aus, dass Stuttgarts Polizeipräsident Thomas Züfle keinen Polizeieinsatz anordne, bevor die Rechtslage eindeutig sei.

Räumung des Schlossgartens?

Wann die Räumung des Schlossgartens und die Fällungen beginnen können, hängt nun davon ab, wann die Polizei mit der Vorbereitung fertig ist. Züfle muss dafür wieder Hundertschaften aus anderen Bundesländern anfordern.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte bereits am Mittwoch grünes Licht für die Räumung des Protestcamps im Schlossgarten gegeben, für den Fall, dass das EBA die Baumfällungen genehmigt. Die Aktivisten aus dem Protestcamp kündigten am Donnerstag den Widerstand hunderter Menschen gegen die Rodungen an.

asu (Quelle: sda)

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