Freitag, 20. Januar 2012 / 10:50:00
Keine Pflichtverletzungen bei Ausschaffungstod
Zürich - Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat die Untersuchung zum Tod eines 2010 bei einer Zwangsausschaffung verstorbenen Nigerianers eingestellt. Wie sie am Freitag mitteilte, kann «nicht rechtsgenügend belegt werden», dass mögliche Pflichtverletzungen des Ausschaffungspersonals zum Tod des Mannes geführt hätten.
Für die Staatsanwaltschaft seien die Feststellungen zweier Gutachter überzeugend, wonach Herzrhythmusstörungen zum Tod des Asylbewerbers geführt haben. Diese wiederum seien die Folge davon gewesen, dass das Herz des 29-jährigen Mannes stark vorgeschädigt gewesen sei.
Ausgelöst worden seien die Herzrhythmusstörungen durch die Erregung des Mannes, als er sich gegen die Ausschaffung wehrte. Möglicherweise habe auch der zuvor durchgeführte Hungerstreik die Herzprobleme verstärkt. Bei dem Tod sei somit «von einem natürlichen inneren Geschehen auszugehen».
dyn (Quelle: sda)
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