Mittwoch, 11. Januar 2012 / 12:51:00
KPT wird zwangsverwaltet
Bern - Die Berner Krankenkasse KPT wird wegen Verfehlungen ihres Verwaltungsrates bei der schliesslich gescheiterten Fusion mit Sanitas unter Zwangsverwaltung gesetzt. Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) hat Peter Eckert als Beauftragten mit Organstellung eingesetzt.
Er wird gemäss Communiqué vom Mittwoch die KPT bis zur Neubestellung des Verwaltungsrates auf deren Stufe führen und gleichzeitig die Neubestellung des obersten Führungsorganes vorbereiten. Peter Eckert gilt als ausgewiesener Finanzfachmann und war unter anderem bis vor kurzem Verwaltungsrat der Bank Clariden Leu, die nun in die Credit Suisse integriert wird.
Der Verwaltungsrat der KPT war allerdings bereits vor der Finma-Verfügung vom Mittwoch personell dezimiert. Präsident Walter Bosch und Vizepräsident Bernhard Liechti sind in den letzten Wochen aus dem Gremium zurückgetreten. Drei beim Fusionsprozess mit der Sanitas ebenfalls involvierte Verwaltungsräte wurden von der Finma suspendiert - sie sind gemäss KPT nun ebenfalls zurückgetreten.
Verwaltungsräte suspendiert
Auch den zwei erst im Dezember neu ernannten Verwaltungsräten wurden vorübergehend die Befugnisse entzogen. Bei ihnen wird derzeit geprüft, ob sie Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten können, wie es in der Mitteilung der Finma heisst. Gegen die Verfügung, welche die Krankenkasse von der Finma erhalten hat, wird die KPT nicht rekurrieren, wie deren Sprecher Reto Egloff sagte.
An der Zwangsverwaltung durch Peter Eckert hätte ein Rekurs von Seiten der Krankenkasse ohnehin nichts geändert - eine Einsprache gegen die Finma-Verfügung in diesem Punkt hätte keine aufschiebende Wirkung gehabt, wie es bei der Finanzmarktaufsicht auf Anfrage hiess.
Die Finma hält aber fest, dass durch die angeordneten Massnahmen die operative Tätigkeit der KPT nicht in Frage gestellt werde und die Ansprüche der Versicherten gesichert seien. Eine Stellungnahme zu den gegen sie verhängte Massnahmen gab die KPT nicht ab. Dagegen kündigte das Bundesamt für Gesundheit an, seinerseits zu prüfen, ob auch bei den obligatorischen Krankenversicherungen der KPT Massnahmen angezeigt seien.
bert (Quelle: sda)
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