Freitag, 6. Januar 2012 / 14:03:00
Hat der SFV zu spät reagiert?
Robert Breiter, Chefjurist des Schweizerischen Fussballverbandes, nimmt im «Fall Sion» zum Entscheid der FIFA Stellung.
Wie kommentiert der SFV den Beschluss der FIFA, keine Suspension zu verfügen?
Robert Breiter: «Wir haben diesen Beschluss zur Kenntnis genommen, sind natürlich erleichtert und möchten ihn nicht weiter kommentieren oder werten.»
Gilt die Transfersperre des FC Sion damit als verbüsst und kann der FC Sion nun Transfers tätigen?
Breiter: «Gemäss dem Wortlaut des FIFA-Beschlusses wurde mit dem Punkteabzug der Transfersperre zum Durchbruch verholfen, weshalb wir aktuell davon ausgehen, dass der FC Sion diesen Winter Transfers tätigen kann.»
Sind die sechs Spieler respektive jene, die noch beim FC Sion sind, in der zweiten Saisonhälfte spielberechtigt?
Breiter: «Diese Spieler wurden bis heute durch die Swiss Football League nicht qualifiziert. Wenn sie aber jetzt entsprechende Qualifikationsgesuche bei der SFL einreichen, sollten diese wie erwähnt akzeptiert werden, womit die Spieler fortan spielberechtigt wären. Der Entscheid dazu obliegt jedoch der Qualifikationskommission der SFL.»
Hätte der SFV nicht früher eingreifen und so ein derart hartes Strafmass wie der Abzug von 36 Punkten auf einen Schlag vermeiden müssen?
Breiter: «Das möchten wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr kommentieren. Es wurden ja schon früher Forderungen nach noch grösserer Tragweite laut (unter anderem Ausschluss aus dem Schweizer Cup - Red.). Wir halten an unserer Darstellung fest, dass ein früheres Eingreifen nicht möglich war.»
Hat der SFV Sion damit nicht zum Abstieg verurteilt?
Breiter: «Nein. Wenn der FC Sion in ähnlichem Mass punktet wie in der ersten Saisonhälfte, kann er auf 25 bis 30 Zähler kommen. Und in der letzten Saison erreichte Bellinzona mit 25 Punkten die Barrage.»
Welche Möglichkeiten hat der FC Sion nun? Internationaler Sportgerichtshof CAS oder Bundesgericht, wie in gewissen Medien berichtet wird? Immerhin habe der SFV ja angeblich seine Statuten verletzt.
Breiter: «Der SFV hat aus unserer Sicht die Statuten natürlich nicht verletzt, sondern auf Grund der Lage und des Falles, welcher in den Statuten nicht explizit geregelt ist, nach bestem Wissen und Gewissen einen Beschluss gefasst. Der FC Sion kann gemäss den Statuten des SFV innert zehn Tagen ab Eröffnung des Beschlusses das CAS anrufen. Die direkte Anrufung des Bundesgerichtes ist ausgeschlossen.»
bert (Quelle: Si)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
«Sion soll sich auf den Fussball konzentrieren»
Freitag, 20. April 2012 / 10:33:00