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Montag, 2. Januar 2012 / 17:33:57

Christoph Blocher bestreitet Vorwürfe im Fall Hildebrand

Bern - Christoph Blocher bestreitet, vom Fall Hildebrand gewusst zu haben. Blocher sagte am Rande einer Veranstaltung in Niederglatt ZH gegenüber dem Schweizer Fernsehen: «Von dem weiss ich nichts.» Er habe die Vorwürfe in den Zeitungen nicht gesehen.

Weiter sagte Blocher: «Es gibt eine Zeit zum Schweigen und eine Zeit zum Reden.» In dieser Sache sei für ihn nun Zeit zu schweigen.

Die Informationen über die Transaktionen Hildebrands wurden von dritter Seite dem Bundesrat zugespielt. Dieser hatte in der Folge die Bankkonten Hildebrands überprüfen lassen.

Bundesratssprecher André Simonazzi bestätigte entsprechende Berichte der «SonntagsZeitung» und der «NZZ am Sonntag». Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey habe im Dezember 2011 «Informationen von Dritten erhalten» über angebliche Börsengeschäfte von Hildebrand, insbesondere über Transaktionen auf dem Devisenmarkt im Laufe des Jahres 2011.

Bei dem Informanten soll es sich laut den Zeitungsberichten um Christoph Blocher handeln. Dies wollte Simonazzi auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht bestätigen. «Es ist nicht am Bund zu bestätigen, welche Personen sich gemeldet haben. Der Bundesrat gibt auch keine Einzelheiten zu den von Dritten erhaltenen Informationen bekannt», erklärte Simonazzi.

Blochers Sprecher Livio Zanolari hatte zuvor auf Anfrage der sda gesagt: «Ich habe den Eindruck, dass die Zeitungen von Seiten Hildebrands oder des Bundesrates sehr, sehr gut informiert wurden, ohne dass diese von den Zeitungen zitiert wurden.»

Gesamtbundesrat informiert

Bundesratssprecher Simonazzi führte aus, die Bundespräsidentin habe aufgrund der erhaltenen Informationen eine dreiköpfige Ad-hoc-Delegation des Bundesrates zu dieser Angelegenheit zu einer Sitzung einberufen. «Selbstverständlich wurde auch der Gesamtbundesrat informiert», sagte Simonazzi.

Nachdem Hildebrand über die Behauptungen persönlich ins Bild gesetzt worden sei, habe er von sich aus angeboten, alle seine Bankverbindungen offen zu legen.

Da der Bundesrat Wahlbehörde des Nationalbank-Direktoriums ist, habe die Delegation des Bundesrates, mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit der Nationalbank und mit dem Einverständnis von Hildebrand, entschieden, eine Prüfung durchführen zu lassen.

fest (Quelle: sda)

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