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Mittwoch, 21. Dezember 2011 / 12:28:00

Nationalrat versenkt Mehrwertsteuer-Vorlage

Bern - Der Mehrwertsteuer-Einheitssatz ist vom Tisch. Der Nationalrat hat am Mittwoch zum zweiten Mal entschieden, den Vorschlag des Bundesrats für einen Einheitssatz zurückzuweisen. Nun muss der Bundesrat über die Bücher und eine Mehrwertsteuer mit zwei Sätzen ausarbeiten.

In der Schweiz gibt es heute drei Sätze für die Mehrwertsteuer (MWSt): Den Normalsatz von 8 Prozent, den Beherbergungssatz von 3,8 Prozent sowie den reduzierten Satz von 2,5 Prozent für Güter des täglichen Gebrauchs.

Der frühere Finanzminister Hans-Rudolf Merz wollte dieses System durch einen Einheitssatz von 6,5 Prozent ablösen, der ab 2018 nach Auslaufen der befristeten Erhöhung zugunsten der IV auf 6,2 Prozent gesunken wäre.

Nur noch fünf Bereiche wollte der Bundesrat von der Mehrwertsteuer ausnehmen: das Finanz- und Versicherungsgewerbe, Wetten und Lotterien, Dienstleistungen innerhalb derselben Verwaltung, die Landwirtschaft sowie der Verkauf und die Miete von Immobilien. Im heutigen System gibt es 29 Ausnahmen.

Im Einheitssatz inbegriffen gewesen wären 0,1 Prozentpunkte, die der sozialen Abfederung gedient hätten. Diese Gelder wären an einkommensschwache Haushalte verteilt worden.

Bundesratsvorschläge utopisch

Dieses Modell des Bundesrats ist nach Ansicht der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK) utopisch, wie deren Sprecher Caspar Baader (SVP/BL) vor dem Plenum sagte. Zwar würden die Firmen bei einem Wechsel von heute drei Sätzen auf noch einen Satz administrativ entlastet.

Die Vorlage habe politisch dennoch keine Chance. Denn mit dem Einheitssatz würde «der Ferrari billiger, aber das Brot teurer», sagte Baader. Das sei nicht sozial. Verteuert würden auch Sport- und Kulturveranstaltungen sowie das Gastgewerbe.

Nur FDP und Grünliberale für Einheitssatz

Für den Einheitssteuersatz plädierten nur die FDP und die Grünliberalen. Im heutigen System sei der administrative Aufwand enorm, sagte Philipp Müller (FDP/AG). Auf Dutzenden Seiten müssten heute in Verordnungen die schwierigen Abgrenzungsfragen geregelt werden.

bg (Quelle: sda)

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