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Donnerstag, 1. Dezember 2011 / 13:15:00

Bessere Vorbereitung auf Zwangsausschaffungen

Bern - Nach der mehrmonatigen Beobachtung von Ausschaffungsflügen schlägt die Anti-Folterkommission mehrere Verbesserungen vor. Wer zurückgeführt werden muss, soll beispielsweise im Gespräch und mit schriftlichen Angaben besser auf den Flug vorbereitet werden.

Das eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Gespräch solle «systematisch» durchgeführt werden, hält die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht fest. Zudem sei den Betroffenen auch ein Dokument abzugeben, dass sie verstünden.

Oft seien die abgewiesenen Asylsuchenden «nicht genügend» über die Rückführung und ihre Bedingungen informiert worden, hätten die Beobachter in Gesprächen erkannt. Hilfreich wäre es aus Sicht der Kommission auch, wenn die Polizisten, welche die Rückführung durchführen, bereits in der Vorbereitung beteiligt wären.

Aus Sicht des zuständigen Fachausschusses des Bundesamtes für Migration und der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz werden die rückzuführenden Personen genügend informiert. Eine Informationsbroschüre mit Bildern der Rückführung und Erklärungen in über 40 Sprachen sei aber bestellt, schreibt der Ausschuss in einer Stellungnahme zum Bericht.

Kritik übt die Kommission an der Fesselung von Personen während des Fluges. Sie sei mehrmals «übertrieben» gewesen. Zum Teil seien sämtliche Personen am ganzen Körper gefesselt worden, obwohl von ihnen keine Gefahr ausgegangen sei. Zwangsmassnahmen sollten stärker dem Einzelfall angepasst werden. Die Behörden verteidigen ihre Praxis.

Vetorecht für Gefängnisarzt

Empfehlungen gibt die Kommission auch für die medizinische Betreuung ab: Der Arzt, der einen Flug begleitet, sollte zudem «sämtliche Gesundheitsunterlagen» von Rückzuführenden auf dem Flug zur unbeschränkten Verfügung haben.

Der Gefängnisarzt sollte aus Sicht der Kommission eine Art Vetorecht erhalten: Wenn ein Rückführungsflug mit den schärfsten Zwangsmassnahmen ein gesundheitliches Risiko für einen abgewiesenen Asylbewerber bedeutet, sollte der Gefängnisarzt die Abschiebung verhindern können. Ein solches faktisches Vetorecht bestehe heute bereits, schreiben die Behörden als Reaktion darauf.

dyn (Quelle: sda)

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