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Freitag, 25. November 2011 / 20:00:13

Smartphone-Verbot ist die ärgste Strafe

London - Seit Smartphones die Schultaschen erobern, hat sich das Bestrafungsverhalten der Eltern deutlich geändert.

Für Jugendliche gibt es keine schlimmere Massregelung als die Beschlagnahmung des Handys, zeigt eine britische T-Mobile-Studie, zu der 4.000 Kinder und Jugendliche im Alter von elf bis 18 Jahren sowie die Eltern befragt wurden. Kein Wunder, wird doch das Handy von drei Viertel aller Teenager als «wertvollstes Besitzstück» gesehen.

Zeitalter der Gadget-Strafen

Einer von sechs Jugendlichen gibt an, dass ihm die Eltern im vergangenen Jahr mindestens einmal mit Handy-Entzug bestraft haben - meist in Folge einer zu hohen Telefonrechnung. Ungleich öfter kommt dies bei jugendlichen Smartphone-Besitzern vor, bei denen gleich 80 Prozent bisher eine Zwangspause einlegen mussten. Doch nicht immer geht die Absicht der Eltern auf: Jeder zehnte Jugendliche gibt an, sich bereits ein geheimes Zweithandy zugelegt zu haben, auf das er im Bedarfsfall ausweichen kann.

Auch Laptops, mp3-Player und Spielekonsolen fallen immer wieder unter die elterliche Konfiskation. Ein Umstand, der historisch ein Novum ist: Sollen sich Eltern an ihre eigene Kindheit zurückerinnern, so wurden sie selbst meist mit Ausgehverbot, mit frühem Bettgehen oder durch Streichung des Taschengeldes bestraft, seltener mit dem Verbot von Süssigkeiten oder mit mehr Mithilfe bei der täglichen Hausarbeit, zeigt die im «Telegraph» veröffentlichte Studie.

Frust durch Entzug

Der grosse Frust über die Smartphone-Bestrafung, über den die Jugendlichen berichten, ist nur verständlich: Beunruhigung und Stress konnten US-Forscher schon bisher als Folgen eines aufgezwungenen Handyverzichts dokumentieren, zudem stellt für manche die Unterhaltung ohne das Gerät beinahe eine Überforderung dar. Schuld daran dürften die kleinen, süchtig machenden Momente sein, die beim Auffinden einer neuen Nachricht oder Aktualisierung am Schirm das Gehirn mit Glückshormonen belohnen.

 

 

fest (Quelle: pte)

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