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Donnerstag, 24. November 2011 / 09:19:00

Die Schweiz feiert 100 Jahre GAV

Bern - Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann räumt den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) eine hohe Bedeutung im Schweizer Arbeitsmarkt ein: «Der GAV ist der Königsweg», sagte er an einer Jubiläumstagung zu 100 Jahren GAV in der Schweiz. Diese hatte GAV 1911 als eines der ersten Länder weltweit im Gesetz verankert.

Die durch GAV ermöglichte Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden fördere den sozialen Frieden, was ein wichtiger Vorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz sei, erklärte Schneider-Ammann weiter. In der Schweiz gingen denn auch nur äusserst wenige Arbeitstage durch Streiks verloren.

«Die Situation der Arbeitnehmenden in der Schweiz konnte dank Mindestlöhnen, vorzeitigem Altersrücktritt und weiteren Errungenschaften in GAV stark verbessert werden», hielt seinerseits Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), fest.

«Vor allem in einer offenen, stark vom Export abhängigen Wirtschaft sind die Vorteile geordneter und konstruktiver Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehungen offenkundig», sagte wiederum Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV).

Kontinuierlich gewachsen

Tatsächlich sind GAV in der Schweiz eine Erfolgsgeschichte: Wo 1911 erst rund 45'000 Arbeitnehmende einem GAV unterstellt waren, so ist diese Zahl bis heute auf 1,7 Millionen Personen und somit rund 50 Prozent der unterstellbaren Arbeitnehmenden gestiegen. Das Wachstum verlief kontinuierlich, einzig in den Neunzigerjahren war es zu einem zeitweiligen Rückgang auf 1,2 Millionen Unterstellte gekommen.

Auch die Inhalte wurden laufend erweitert: Ging es 1911 noch darum, einheitliche Stundenlöhne und geregelte Arbeitszeiten zu sichern, so kamen in der Folge Bestimmungen zu Ferien und Arbeitsschutz, zu beruflicher Vorsorge, Weiterbildung, Krankentaggeld, Mutterschaftsurlaub und Lohngleichstellung hinzu.

GAV weiterentwickeln und pflegen

Gerade in jüngster Zeit sind zudem verschiedene GAV ausgedehnt oder vom Bundesrat als allgemeingültig - das heisst auch für nicht unterzeichnende Unternehmen dieser Branche verbindlich - erklärt worden. Dazu gehören die Temporär-, die Sicherheits-, die Reinigungs- und die Coiffeurbranche.

bert (Quelle: sda)

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