Freitag, 11. November 2011 / 14:56:00
Spionage-Anzeige der Piratenpartei ohne Erfolg
Bern - Die Anzeige der Piratenpartei wegen der Verwendung von Spionage-Software durch Schweizer Strafverfolgungsbehörden bleibt ohne Folgen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat nach Prüfung der Anzeige entscheiden, in dieser Sache nichts zu unternehmen.
Die Piratenpartei hatte Ende Oktober bei der BA Anzeige wegen der Verwendung von Spionage-Software im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingereicht. Die Anzeige erfolgte als Reaktion auf Medienberichte über den Einsatz der umstrittenen Trojaner durch Schweizer Strafverfolgungsbehörden.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement hatte danach mitgeteilt, dass die Bundeskriminalpolizei Trojaner in vier Fällen eingesetzt habe - dreimal in der Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität. Der Kanton Zürich war mit einem sogenannten Staatstrojaner gegen Drogenhändler vorgegangen.
Wie die BA am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte, hat sie am vergangenen Dienstag «nach gründlicher Prüfung der Anzeige die Nichtanhandnahme verfügt». Die Piratenpartei hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Kampf gegen Verbrechen eine Verletzung der Privatsphäre nicht rechtfertige.
Man wolle mit der Anzeige den juristischen Nebel bei der Internet-Überwachung lichten. Mit Trojanern können etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte gescannt oder Computer-Mikrofone in Abhör-Wanzen verwandelt werden.
bert (Quelle: sda)
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