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Gastautor Urs Näf ist stv. Leiter Infrastrukturen, Energie & Umwelt bei economiesuisse.

 
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Montag, 7. November 2011 / 10:00:00

Revision CO₂-Gesetz: Glaubwürdigkeit bleibt auf der Strecke

Das aktuelle CO₂-Gesetz sieht eine Verringerung der CO₂-Emissionen bis 2012 um 10 Prozent gegenüber dem Stand der Emissionen im Jahr 1990 vor. Vor vier Jahren evaluierte das UVEK die Erreichbarkeit dieses Ziels und kam zum Schluss, dass die Schweiz dies um rund 0,5 Millionen Tonnen CO₂ verfehlen werde.

Insbesondere bei den CO₂-Emissionen aus Treibstoffen bestehe eine massive Abweichung vom Zielpfad (Ziel für 2010: -8 Prozent, Situation 2006: +9.1 Prozent). Die Erkenntnisse des UVEK veranlassten den WWF Schweiz am 6. Juli 2007 zu einer Medienmitteilung. Die Abweichung vom Zielpfad müsse mit einer deutlichen Verteuerung der Treibstoffe korrigiert werden. Laut Klimaexperte Patrick Hofstetter soll das Benzin pro Liter 40 Rappen mehr kosten, der Diesel 10 Rappen pro Liter. Dadurch liesse sich der CO₂-Ausstoss um jährlich 1,8 Millionen Tonnen reduzieren und das gesetzlich vorgeschriebene Emissionsziel erreichen. Die Forderungen des WWF blieben unerfüllt. Gemäss der jüngsten CO₂-Statistik des Bundes wurde die Abweichung der Treibstoffemissionen noch grösser und betrug 2009 ganze +13,3 Prozent.

Reduktionsziel für 2020 wurde verschärft

Szenenwechsel ins Jahr 2011: Mittlerweile sind die Eidgenössischen Räte auf der Zielgeraden bei der Differenzbereinigung des neuen CO₂-Gesetzes angelangt. Das Reduktionsziel für das Jahr 2020 wurde nicht gelockert, sondern deutlich verschärft. Bis 2020 müssen gegenüber dem Basisjahr 1990 20 Prozent der Treibhausgasemissionen eingespart werden - alleine mit Massnahmen im Inland. Der gleiche Klimaexperte des WWF sieht darin aber keinen Anlass mehr, an der früher aufgestellten Forderung festzuhalten. «Wenn es nur darum geht, das 20-Prozent-Ziel im Inland zu erreichen, dann braucht es die Treibstoffabgabe nicht.», diktierte er kurz vor der Debatte im Nationalrat in einem Interview der NZZ (siehe weiterführende Links). Flugs wurden sämtliche Anträge zurückgezogen, die zur Erreichung des hoch gesteckten Klimaziels die Treibstoffpreise im Visier hatten. Vor wenigen Tagen zog auch die Kommission des Ständerats nach.

Wer bezahlt die Zeche?

Wer soll schliesslich zur Erreichung des 20-Prozent-Ziels seinen Kopf herhalten? Gemäss dem Willen des Parlaments dürfen die grossen industriellen CO₂-Emittenten nicht zusätzlich belastet werden. Deren Zielvorgaben sollen zu Recht nicht weiter verschärft und über den Zugang zum EU-weiten Handel für Emissionsrechte kostengünstiger erreichbar werden. Ferner sollen Betriebe von der Brennstoff-Abgabe befreit werden, wenn sie sich wie bisher zu einer Emissionsreduktion verpflichten. Am Schluss zahlen jene die Zeche, die sich nicht von der Abgabe befreien können und weiterhin auf fossile Energieträger angewiesen sind: KMU, Gewerbe und Mieter. Diesen drohen Abgaben und Steuern von über einer halben Milliarde Franken pro Jahr. Die klimapolitische Wirkung solcher Steuern wird zwar sowohl von Experten wie vom Bundesamt als gering eingeschätzt, die Kostennachteile für die Wirtschaft jedoch nicht. Zur Erinnerung: Der Bund hat kürzlich Entlastungen der Wirtschaft wegen der Frankenstärke von jährlich 870 Mio. Franken beschlossen.

Gastautor Urs Näf (Quelle: ETH-Zukunftsblog)

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  • ETH Expertenmeinung
    Dr. Markus Ohndorf von der ETH zur Bepreisung von CO2
  • NZZ Artikel
    «Die Treibstoffabgabe braucht es nicht»
  • ETH Expertenmeinung
    ETH Prof. Lucas Bretschger zur Bepreisung von CO2
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