Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Tamilen aus Sri Lanka dürfen wieder in ihr Land zurück.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.verschaerfte.info, www.asylpraxis.info, www.tamilen.info, www.fuer.info

Donnerstag, 3. November 2011 / 17:19:08

Verschärfte Asylpraxis für Tamilen

Bern - Abgewiesene Asylsuchende aus Sri Lanka dürfen künftig auch wieder in den Osten und teilweise in den Norden des Landes zurückgeschickt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesamt für Migration (BFM) im März eingeleitete Praxisänderung bestätigt.

Nach Ansicht des Gerichts hat sich die allgemeine Sicherheitslage im Land seit Beendigung des militärischen Konflikts zwischen der sri-lankischen Armee und den Tamil Tigers (LTTE) im Jahr 2009 erheblich verbessert und stabilisiert.

Ausnahme Vanni-Gebiet

Von der LTTE, welche seit 1983 für die Unabhängigkeit des von Tamilen dominierten Ostens und Nordens gekämpft hatte, würden keine Verfolgungshandlungen mehr ausgehen. Der Vollzug von Wegweisungen sei deshalb entsprechend der vom Bundesamt für Migration (BFM) schon im letzten März eingeleiteten Praxisänderung anzupassen.

Konkret bedeutet dies laut Gericht, dass der Vollzug von Wegweisungen in das gesamte Gebiet der Ostprovinz grundsätzlich zumutbar ist. Das Gleiche gelte für die Nordprovinz mit Ausnahme des Vanni-Gebiets. Allerdings sei dabei die Zumutbarkeit einer Rückkehr im Einzelfall zurückhaltend zu beurteilen.

Verschlechterte Menschenrechtslage

Insbesondere bei Personen, die den Norden vor langer Zeit verlassen hätten, sei zu prüfen, ob ein tragfähiges Beziehungsnetz bestehe, das Existenzminimum gesichert und eine Wohnmöglichkeit vorhanden sei. Bei Personen aus dem Vanni-Gebiet sei zu untersuchen, ob in anderen Landesteilen eine Aufenthaltsalternative bestehe.

Grundsätzlich zumutbar sei die Rückkehr für Personen, die aus dem übrigen Staatsgebiet Sri Lankas stammen würden. Im Gegensatz zur Sicherheitslage hat sich nach Ansicht des Gericht allerdings die allgemeine Menschenrechtslage im Land verschlechtert, namentlich bezüglich der Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit.

Oppositionelle als Staatsfeinde

Politische Oppositionelle würden seitens der Regierung als Staatsfeinde betrachtet und müssten mit entsprechender Verfolgung rechnen. Einer erhöhten Verfolgungsgefahr seien auch kritisch auftretende Medienschaffende ausgesetzt, sowie Menschenrechtsaktivisten und regimekritische NGO-Vertreter.

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Petition gegen Wegweisung
    Donnerstag, 23. Juni 2011 / 13:06:00
    [ weiter ]
    Bund: Tamilen sollen zurück nach Hause
    Mittwoch, 26. Januar 2011 / 15:30:00
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG