Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Die Putzfrau habe illegal in der Schweiz gearbeitet. (Symbolbild)

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.schwarzarbeit.info, www.ehrliche.info, www.arbeit.info, www.ist.info

Mittwoch, 12. Oktober 2011 / 12:28:00

Schwarzarbeit ist «ehrliche» Arbeit

Lausanne - Der Lohn aus Schwarzarbeit ist ehrlich verdientes Geld und darf vom Staat deshalb nicht eingezogen werden. Das Bundesgericht hat der Zürcher Justiz widersprochen und einer Ausländerin Recht gegeben, die jahrelang ohne Bewilligung als Putzfrau gearbeitet hat.

Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hatte der Frau 2009 vorgeworfen, sich seit 1998 illegal in der Schweiz aufgehalten zu haben. In dieser Zeit habe sie zudem ohne die erforderlichen Bewilligungen bei verschiedenen Auftraggebern in Zürich für 25 bis 30 Franken pro Stunde als Raumpflegerin gearbeitet.

Für ihre Verstösse gegen das Ausländergesetz wurde die Frau zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Zudem wurden ihre Ersparnisse von 8600 Franken aus der Putzfrauentätigkeit als Erlös aus einer Straftat zur Deckung der Verfahrenskosten und im Restbetrag zu Gunsten der Staatskasse eingezogen.

Lohnanspruch auch bei Schwarzarbeit

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau nun gutgeheissen und die Einziehung als unrechtmässig aufgehoben. Laut den Richtern in Lausanne handelt es sich beim Lohn für die an sich illegale Schwarzarbeit nicht um das Entgelt aus einem strafbaren Verhalten.

Gemäss Obligationenrecht hätten auch Schwarzarbeiter Anspruch auf Lohn für die von ihnen geleistete Arbeit. Das Entgelt stamme insofern «aus einem objektiv legalen Rechtsgeschäft». Der Lohnanspruch illegal tätiger Ausländer werde auch vom Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geschützt.

Klagerecht der Gewerkschaften

Um Ausländerinnen und Ausländer vor Ausbeutung zu bewahren, müssten sie im Rahmen eines Aus- oder Wegweisungsverfahrens von Gesetzes wegen durch die Behörden darüber informiert werden, dass sie bei Schwarzarbeit Ansprüche gegen ihre Arbeitgeber hätten.

Gewerkschaftlichen Organisationen werde zudem ein Klagerecht zur Durchsetzung solcher Lohnansprüche eingeräumt. Eine strafrechtliche Einziehung des Lohns aus Schwarzarbeit würde insgesamt dem Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelungen widersprechen.

bg (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzarbeit
    Freitag, 11. Mai 2012 / 12:29:00
    [ weiter ]
    Studie bewertet Schwarzarbeit als gut
    Montag, 19. März 2012 / 16:14:00
    [ weiter ]
    «Schnuppern» ist ohne Arbeitsbewilligung legal
    Freitag, 18. November 2011 / 14:48:00
    [ weiter ]
    Bundesgericht gibt illegaler Prostituierter Recht
    Freitag, 11. November 2011 / 16:09:20
    [ weiter ]
    Staatsangestellte fordern mehr Lohn
    Montag, 17. Oktober 2011 / 11:33:12
    [ weiter ]
    Geschäftsführer von Sexklub verurteilt
    Dienstag, 28. Juni 2011 / 14:29:00
    [ weiter ]
    Das Bundesgericht schiebt der Schwarzarbeit einen Riegel vor
    Montag, 9. Mai 2011 / 13:56:56
    [ weiter ]
    Bauarbeiter im Wallis verhaftet
    Donnerstag, 7. Oktober 2010 / 16:28:18
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG