Samstag, 24. September 2011 / 18:09:46
Neuer Bundesanwalt muss sich keiner Sicherheitsüberprüfung stellen
Bern - Der Nachfolger des scheidenden Bundesanwalts Erwin Beyeler wird keiner Personensicherheitsüberprüfung unterzogen. Der neue oberste Strafverfolger des Bundes tritt die Stelle an, ohne seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt zu haben.
Reto Wehrli (CVP/SZ), Präsident der Gerichtskommission, bestätigte eine entsprechende Meldung der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Samstag. Eine Sicherheitsüberprüfung sei im Gesetz nicht vorgesehen. Beyeler und dessen Vorgänger Valentin Roschacher hatten sich allerdings noch einer solchen Prüfung stellen müssen.
Mit der von National- und Ständerat im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzesrevision wurde die Kompetenz zur Wahl des Bundesanwalts vom Bundesrat ans Parlament übertragen. Damit fiel die gesetzliche Pflicht einer Sicherheitsprüfung des Bundesanwalts weg.
SP kritisiert ausbleibende Prüfung
Gerichtskommissionsmitglied Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) zeigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda wenig Verständnis für die Praxis. Es sei «lächerlich», dass keine Überprüfung mehr vorgesehen sei. Das Thema müsse bei der nächsten Kommissionssitzung angesprochen werden. «Vielleicht kann die Überprüfung nachträglich durchgeführt werden.»
Die Gerichtskommission hat Michael Lauber, Präsident des Aufsichtsrats der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht, einstimmig zur Wahl vorgeschlagen. Leutenegger steht «voll hinter der Kandidatur Laubers», übt aber Kritik am Auswahlverfahren. Anstelle der jeweils 40-minütigen Hearings hätte sie gerne ein professionelles Assessment gesehen.
Die Bundesversammlung entscheidet am Mittwoch über die Nachfolge des abgewählten Bundesanwalts Erwin Beyeler.
fest (Quelle: sda)
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