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Freitag, 23. September 2011 / 14:46:00

Bundesrat für schnellere Asylverfahren

Bern - Der Bundesrat will die Asylverfahren punktuell beschleunigen und effizienter machen. Unter anderem will er eine Vorbereitungsphase einführen, in der Vorabklärungen getätigt und Unterlagen gesammelt werden sollen. Dadurch sollen die Verfahren kürzer werden.

Die Vorbereitungsphase soll bis zu drei Wochen dauern, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga am Freitag in Bern vor den Medien sagte. «Ziel ist, möglichst umfassende und professionelle Dossiers zu erstellen. Das beschleunigt die Verfahren.»

Für Dublin-Fälle sollen in der Vorbereitungsphase Anfragen zur Rückübernahme im zuständigen Land eingereicht werden. Entscheide für Menschen, die schon in einem Mitgliedsstaat ein Asylgesuch gestellt haben, sollen möglichst schon gefällt und vollzogen werden, bevor die Betroffenen einem Kanton zugewiesen werden.

Mehr Plätze in Empfangszentren nötig

Dazu müssten mehr Plätze in den Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) eingerichtet werden, sagte Sommaruga. Ungefähr 3000 Plätze seien nötig. Derzeit verfügen die EVZ über rund 1200.

«Wir brauchen die Zusammenarbeit mit den Kantonen und wir hoffen, dass sie uns unterstützen,» sagte Sommaruga. Die Dublin-Verfahren in den EVZ abzuwickeln, sei ein Wunsch der Kantone. Der Bundesrat geht davon aus, dass künftig etwa 80 Prozent der Dublin-Fälle - das entspricht 4800 Personen - in den Zentren vollzogen werden können.

Die Vorbereitungsphase ist eine der insgesamt vier Neuerungen, die in der vom Bundesrat verabschiedeten Zusatzbotschaft zur im Parlament hängigen Revision des Asylgesetzes enthalten sind. Bestellt hatte die Botschaft die Staatspolitische Kommission des Ständerates.

Eine weitere Neuerung ist eine für Asylsuchende kostenlose medizinische Untersuchung im EVZ. Damit sollen für das Verfahren relevante gesundheitliche Probleme festgestellt werden.

Längerfristige Einsparungen

Mit den vier Massnahmen kann der Bund längerfristig Einsparungen erwarten: Den jährlichen Mehrkosten von rund 67 Millionen Franken stehen im ersten Jahr Einsparungen in gleicher Höhe gegenüber. Sieben Jahre nach der Inkraftsetzung erhöhen sich die jährlichen Einsparungen auf höchstens 108 Millionen Franken.

bg (Quelle: sda)

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