Donnerstag, 28. Juli 2011 / 10:57:30
Angehörigen-Anwalt fordert Fortführung der Strafuntersuchung
Zürich - Die Strafuntersuchung zum Tod eines Ausschaffungshäftlings am Flughafen Zürich soll weitergeführt werden. Auch nach einem Zweitgutachten seien noch zu viele Fragen offen, teilte der Anwalt der Angehörigen am Donnerstag mit. Der Nigerianer starb im März 2010 bei der Ausschaffung.
Das Mitte Juli publizierte Zweitgutachten kam wie bereits das erste Gutachten zum Schluss, dass der Nigerianer an einer schweren Herzkrankheit gelitten hatte. Die Art der Herzerkrankung sei formal leicht anders als die des Erstgutachters, komme ihr aber sehr nahe, hiess es.
Der Anwalt der Angehörigen liess nun auch das Zweitgutachten von einem Kardiologen prüfen, wie er am Donnerstag mitteilte. Gemäss diesem ist die angegebene Todesursache reine Spekulation. Der Betroffene hätte schon früher unter der Krankheit leiden müssen.
Für den Kardiologen sei eindeutig, dass der Hungerstreik und die gewaltsame Fesselung zum Tod geführt hätten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Zudem habe sich der Zweitgutachter nicht zu den durchgeführten Reanimationsmassnahmen geäussert. Damit seien noch viele wesentliche Fragen weiter nicht oder nicht genügend geklärt.
Hinweise prüfen
Niemand, der auf so eine Weise einen Angehörigen verloren habe, könnte unter diesen Umständen eine Einstellung des Verfahrens akzeptieren.
Der Anwalt der Angehörigen fordert deshalb, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren weiterführt. Die Staatsanwaltschaft will nun diese Hinweise prüfen, wie der zuständige Staatsanwalt Christian Philipp auf Anfrage sagte.
joge (Quelle: sda)
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