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Das gelieferte Kriegsmaterial gelang über Katar nach Libyen (Symbolbild).

 
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www.kriegsmaterial-lieferungen.info, www.gestoppt.info, www.katar.info

Mittwoch, 27. Juli 2011 / 11:27:00

Kriegsmaterial-Lieferungen an Katar gestoppt

Bern - Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) will sicher gehen, dass kein Kriegsmaterial aus der Schweiz über Katar in andere Länder gelangt. Die Lieferung von Laser-Zielgeräten wurde gestoppt, und im Emirat ist ein Kontrollbesuch geplant.

Simon Plüss, Leiter Exportkontrolle des SECO, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda eine Meldung von Schweizer Radion DRS vom Mittwoch. «Im Rahmen der mutmasslichen Weitergabe von Munition an die libyschen Rebellen ist ein Besuch vor Ort geplant.»

Über den Zeitpunkt des Kontrollbesuchs sowie über die Zusammensetzung der Delegation wollte Plüss keine Angaben machen.

Weiter hat das SECO laut Plüss sämtliche pendenten Gesuche betreffend Kriegsmaterial gestoppt - dies «auf informeller Ebene in Absprache mit den betroffenen Exporteuren». Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Suspendierung oder einen Widerruf seinen zurzeit nicht gegeben.

Bei den pendenten Gesuchen handelt es sich um Laserzielgeräte für Kleinwaffen im Gesamtwert von rund 740'000 Franken, für deren Ausfuhr im Januar 2011 die Bewilligung erteilt worden war.

Der Lieferungsstopp betrifft nur noch einen kleinen Teil der bewilligten Menge: Nach Angaben des SECO wurden im April bereits Zielgeräte im Wert von rund 650'000 Franken nach Katar ausgeführt.

Nichtausfuhr-Erklärung missachtet

Vergangene Woche war in der Sendung «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SF aufgedeckt worden, dass libysche Rebellen bei ihrem Kampf gegen das Regime Munition des Schweizer Rüstungsunternehmens Ruag einsetzen. Die Munition war offenbar von Katar geliefert worden.

Damit hätte das Land am Persischen Golf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung missachtet, in der das Land versprochen hatte, keine Munition aus der Schweiz an andere Länder weiterzugeben.

Das SECO stoppte daraufhin weitere Ausfuhrbewilligungen, hielt aber bis zur nun bekannt gewordenen Kehrtwende an der bereits bewilligten Lieferung der Laser-Zielgeräte fest.

Sollte sich der Verdacht gegen Katar bestätigen, wäre dies gemäss einer Mitteilung des SECO in den letzten zehn Jahre erst der zweite bekannte Fall, in dem gegen eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verstossen worden wäre.

dyn (Quelle: sda)

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