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Die Öko-Anarchisten stehen vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.

 
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Freitag, 22. Juli 2011 / 15:41:17

Mehrjährige Haftstrafen für Öko-Anarchisten

Bellinzona - Das Bundesstrafgericht hat am Freitag drei Öko-Anarchisten zu Haftstrafen von drei Jahren und vier Monaten, drei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Damit liegt das Strafmass leicht oberhalb von dem, das die Bundesanwaltschaft gefordert hatte.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass das Trio am 15. April 2010 einen Sprengstoffanschlag auf das Nanotechnologiezentrum in Rüschlikon ZH vorbereitet hatte. Die Ausführung der Straftat habe kurz bevor gestanden, erläuterte der vorsitzende Richter Walter Wüthrich.

Ziel der Verurteilten sei es gewesen, grösstmöglichen Sachschaden anzurichten. Verhindert worden sei das Vorhaben nur durch die zufällige Verkehrskontrolle auf dem Albispass ZH, die den Sprengstoff sowie das weitere mitgeführte Material ans Tageslicht befördert hatte.

Indizien rechtmässig und konkret

Den Einwand der Verteidigung, bei dieser Verkehrskontrolle hätte es sich um eine gezielte, nicht genehmigte Fahndung aufgrund von Hinweisen italienischer Sicherheitsbehörden gehalten, liess das Gericht nicht gelten. Die beschlagnahmten Indizien seien rechtsgültig und ausreichend konkret, hiess im Rahmen der Urteilsbegründung.

Die beiden Männer, ein 34-jähriger Italiener und ein 26-jähriger in Italien lebender Tessiner, erhielten wegen ihrer Vorstrafen ein höheres Strafmass von drei Jahren und acht Monaten sowie drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis.

Die Dritte im Bunde, die 29-jährige Ehefrau des Italieners, muss für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Die Untersuchungshaft von 464 Tagen wird angerechnet. Verurteilt wurden das Trio wegen «strafbarer Vorbereitungshandlung zur Brandstiftung» und «Verbergen und Weiterschaffen von Sprengstoffen».

Von dem dritten Anklagepunkt hingegen, «unbefugte Einfuhr von Sprengmitteln», wurden die drei Mitglieder der Öko-Anarchisten-Szene freigesprochen. Laut Gericht sei nicht bewiesen, dass sie den Sprengstoff selbst in die Schweiz eingeführt hätten.

fkl (Quelle: sda)

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