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Die IV macht das Bundesgesetz zur Makulatur, sagt Pro Infirmis (Bild: Info-Kampagne von Pro Infirmis)

 
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Montag, 18. Juli 2011 / 10:57:44

Verärgerung über die IV

St. Gallen - Die IV kappte die Beiträge an Spitex-Pflege für Kinder mit Geburtsgebrechen. Betroffene Eltern sind verunsichert. Doch jetzt reagieren Politikerinnen und Behindertenorganisationen. CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz spricht von einem «höchst bedenklichen Entscheid».

Das Bundesgericht entschied im vergangenen Jahr, Eltern von Kindern mit Geburtsgebrechen sollten keine IV-Unterstützung für nicht medizinische Pflege mehr erhalten. In der Folge verfasste das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ein Kreisschreiben an die kantonalen IV-Stellen. Diese setzen die BSV-Vorgaben allmählich um.

Pflege, die «instruierte Laien» erbringen können, wird nicht mehr bezahlt. Einzig Leistungen des medizinischen Personals oder professioneller Pflegekräfte, werden von der IV noch übernommen.

Jetzt reagiert die Politik

Das Bundesgericht habe einen höchst fragwürdigen Entscheid gefällt, schreibt nun die St. Galler CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz in ihrem Blog: «Ein ethisch höchst bedenklicher Entscheid.» Meier-Schatz ist Geschäftsführerin von Pro Familia, dem Dachverband der Familienorganisationen.

Und die Basler SP-Nationalrätin Silvia Schenker hat im Nationalrat eine Interpellation eingereicht. Titel: «Schwer pflegebedürftige Kinder und deren Eltern nicht allein lassen!»

365 Tage rund um die Uhr

Inzwischen verfügte das Sozialversicherungsgericht in Luzern, die Krankenkassen müssten für nichtmedizinische Leistungen aufkommen. Betroffen sind vor allem Eltern, die ihre schwer behinderten Kinder mit Geburtsgebrechen zu Hause pflegen - das an 365 Tagen und rund um die Uhr. Viele dieser Kinder müssen ständig überwacht werden.

Dieser Entscheid sorgt für Verwirrung: Die betroffenen Eltern wissen nun nämlich nicht, wer was bezahlt.

Das Verhalten der IV mache das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung zur Makulatur, heisst es auf der Homepage von Pro Infirmis.

Der Bundesrat soll jetzt erklären, ob er bereit sei, für die Probleme, die sich aus dem Bundesgerichtsurteil ergaben, Lösungen zu suchen.

 

fkl (Quelle: sda)

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  • Ein ethisch höchst bedenklicher Entscheid
    Blog von Lucrezia Meier-Schatz
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