Freitag, 15. Juli 2011 / 20:03:00
Umstrittene Wildruhezonen
Bern - Seit Grossraubtiere wie Luchs und Wolf in der Schweiz wieder frei leben dürfen, sorgen sie für Konflikte. Dass der Bundesrat nun ihren Schutz schmälern will, wird entsprechend kontrovers diskutiert. Umstritten sind vor allem die geplanten Wildruhezonen.
Der Entwurf für die revidierte Jagdverordnung zeigt die bekannten Positionen der auf Nutzung ausgerichteten Organisationen einerseits und der auf Schutz ausgerichteten Verbände anderseits. Gemäss dem Entwurf soll die Zahl der Luchse und Wölfe künftig regional reguliert werden dürfen, sofern sie grosse Schäden verursachen oder eine Gefahr darstellen.
Voraussetzung ist jedoch, dass ihr Bestand gross genug und stabil ist. Eingriffe sollen auch möglich werden, wenn Grossraubtiere Jäger und Fischer konkurrenzieren. Pro Natura, WWF und SVS/BirdLife nennen dies einen «fatalen Paradigmenwechsel».
Sie sprechen von «einem Rückschritt ins vorletzte Jahrhundert». Jagd und Fischerei seien Hobbys und dienten nicht mehr der Sicherung der Existenz wie vor rund 100 Jahren, als Wölfe, Bären und Luchse in der Schweiz ausgerottet worden seien.
Verschiedene Interessen
Der Bauernverband (SBV) hingegen fordert eine ehrliche Haltung: Grossraubtiere könnten in der Schweiz kein artgerechtes Biotop finden. Sie müssten «ausnahmslos und wirksam vergrämt werden».
Der Kantonale Walliser Jägerverband will, dass das Management von Grossraubtieren und Fauna in erster Linie den Kantonen überlassen wird. Und der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) möchte Fische fressende Kormorane intensiver bekämpfen als dies der Entwurf vorsieht.
Zufrieden ist die Schweizerische Jagddirektorenkonferenz. Die Vertreter der Kantone begrüssen die in der revidierten Jagdverordnung vorgesehenen Zonen, in denen das Wild vor Störungen durch Freizeitsportler geschützt werden soll. Zu weit geht ihnen, dass die Festsetzung der Zonen vom Bund gutgeheissen werden muss.
Pro Natura und SVS/Birdlife fordern in diesem Punkt mehr Verbindlichkeit. Nötig seien einheitliche Regeln und ein Zeitplan.
Die revidierte Jagdverordnung befand sich bis Freitag in der Anhörung. Nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt äusserten sich alle Kantone sowie 80 Organisationen, Verbände und Einzelpersonen dazu. Die neuen Vorschriften treten frühestens Anfang 2012 in Kraft.
dyn (Quelle: sda)
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