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Die MEDAS machen Grundsatzempfehlungen, wer IV-Renten erhalten darf und wer nicht.

 
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www.bundesgericht.info, www.iv-gutachten.info, www.stuetzt.info, www.medas.info

Mittwoch, 6. Juli 2011 / 13:39:00

Bundesgericht stützt IV-Gutachten der MEDAS

Luzern - Das Bundesgericht reagiert auf die Kritik an den IV-Gutachten der Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS). Gemäss dem Urteil ist der MEDAS-Einsatz weiterhin zulässig, sofern die vom Gericht verlangten Massnahmen zur Gewährleistung fairer Verfahren umgesetzt werden.

Die Invalidenversicherung (IV) arbeitet seit 1978 mit den MEDAS zusammen. Die heute 18 MEDAS-Einrichtungen erstatten vorab in komplexen Fällen medizinische Gutachten verschiedener Diszpiplinen, die den IV-Stellen und Gerichten als Grundlage für den Entscheid über den Anspruch auf eine IV-Rente dienen.

Die Rechtsprofessoren Jörg Paul Müller und Johannes Reich hatten 2010 in einem Gutachten ihre verfassungsrechtlichen Zweifel am Zusammenwirken der IV mit den MEDAS formuliert: Mit dem Abstellen der Gerichte auf die im Auftrag der IV erstellten Gutachten werde die Garantie auf ein faires Verfahren verletzt.

Wirtschaftliche Abhängigkeit

Zuletzt reichte SP-Nationalrätin Margret Kiener-Nellen im März 2010 eine parlamentarische Initiative zum Thema ein. Sie begründete ihren Vorstoss damit, dass die finanzielle Abhängigkeit der MEDAS von der IV eine unabhängige Beurteilung verunmögliche.

Das Bundesgericht hat nun einen IV-Fall zum Anlass genommen, die Problematik unter die Lupe zu nehmen. Es kommt zum Ergebnis, dass der Einsatz von MEDAS grundsätzlich mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.

Das Gericht räumt indessen ein, dass die MEDAS wirtschaftlich von der IV abhängig sind, zumal die IV-Gutachten fast 90 Prozent ihres Auftragsvolumens ausmachen würden. Die Gewinnorientierung der MEDAS, verbunden mit allfälligen Erwartungen der IV, könnten zudem die unabhängige gutachterliche Aufgabenerfüllung in Frage stellen.

Dieser latent vorhandenen Gefährdung eines fairen Verfahrens kann und muss laut den Richtern in Luzern mit verschiedenen Massnahmen begegnet werden. Unter anderem fordert das Gericht eine auf dem Zufallsprinzip beruhende Zuweisung der Aufträge an die verschiedenen MEDAS. Weiter seien Mindeststandards für die Abwicklung der Begutachtungen zu etablieren. Und zu verbessern sei schliesslich auch der Rechtsschutz betroffener Personen.

dyn (Quelle: sda)

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