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Erfolg trotz sozialer Fairness: Stadler Rail

 
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Samstag, 18. Juni 2011 / 17:45:20

Stadler Rail zahlt Fr. 4000 Mindestlohn

Bern - Einen Mindestlohn von 4000 Franken, einen 13. Monatslohn für alle, 18 Wochen Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohn, verstärkte Frauenförderung und einen verbesserten Kündigungsschutz: Das sind Kernpunkte des neuen GAV zwischen der Gewerkschaft Unia und der Stadler Rail.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen der Division Schweiz des grössten Schweizer Rollmaterialherstellers Stadler Rail und der Unia wurde am Freitag unterzeichnet, wie die Tarifpartner am Samstag mitteilten. Die Verhandlungen dauerten drei Monate. Der neue GAV tritt am 1. Juli 2011 in Kraft und ist bis zum 30. September 2015 gültig.

Zu den wichtigsten Punkten des neuen GAV gehört eine neue Mindestlohnregelung: Fachhochschulabsolventen erhalten mindestens 6000 Franken, Facharbeiter ab dem 25. Altersjahr 4500, jüngere 4200 Franken und Hilfskräfte mindestens 4000 Franken.

Alle haben zudem Anspruch auf einen 13. Monatslohn. «Wenn es der Geschäftsgang erlaubt» erhalten alle zudem ein jährliches Weihnachtsgeld von mindestens 1000 Franken sowie per Ende März einen Bonus von durchschnittlich 1500 bis 3000 Franken; die Höhe hängt auch von der persönlichen Leistung ab.

Längerer Mutterschaftsurlaub

Ausgebaut wurde auch der Mutterschaftsurlaub: 18 Wochen bei vollem Lohn. Gesetzlich vorgeschrieben sind 14 Wochen mit 80 Prozent Lohn. Stadler Rail will zudem die berufliche Entwicklung der Frauen fördern. Zu den hierzu im GAV festgehaltenen Empfehlungen zählen erleichterte Aufstiegs- und Wiedereinstiegsmöglichkeiten sowie ein verbesserter Zugang zu Lehrberufen der Maschinenindustrie.

Verbessert wurde laut den Vertragsparteien auch der Kündigungsschutz während Krankheit und Betriebsunfall. Zudem sollen Whistleblower geschützt werden: Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Missstände beobachten und diese intern dem entsprechenden Vorgesetzten melden, werden nach Ausschöpfung des Dienstweges durch die Konzernleitung geschützt.

et (Quelle: sda)

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