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«Lex Berlusconi» oder Schutz vor missbräuchlichen Anzeigen?.

 
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Donnerstag, 9. Juni 2011 / 15:44:00

Immune Bundesräte sorgen für Diskussionen

Bern - National- und Ständerat sind sich uneinig in der Frage, ob Bundesratsmitglieder bei Delikten ohne Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weiterhin vor Strafverfolgung geschützt sein sollen. Der Nationalrat ist dagegen, der Ständerat dafür.

Der Nationalrat hat an seinem Entscheid festgehalten, den geltenden Schutz für die Bundesrätinnen und Bundesräte aufzuheben. Er bekräftigte seine Haltung mit 105 zu 5 Stimmen. Das Geschäft geht damit zurück an den Ständerat, der an der geltenden Regel festhalten möchte.

Gemäss dem geltenden Recht kann gegen amtierende Bundesratsmitglieder nur dann ein Strafverfahren eingeleitet werden, wenn diese selbst oder der Gesamtbundesrat zustimmen. Der Bundesrat möchte, dass dies so bleibt. Eine Änderung würde nach seiner Auffassung die Gefahr erhöhen, dass Bundesratsmitglieder missbräuchlich angezeigt würden.

Ein Strafverfahren könne die Amtsausübung des betroffenen Bundesratsmitglieds schwer beeinträchtigen, gibt der Bundesrat zu bedenken. Die Befürworter einer Änderung betrachten die geltende Regel dagegen als veraltet und sprechen gar von einer «Lex Berlusconi».

Kleinere Änderungen für Parlamentarier

Bei der Immunität der Parlamentsmitglieder sind sich die Räte einig. Sie wollen die relative Immunität von Parlamentsmitgliedern nicht - wie eine Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte - abschaffen, sondern nur etwas einschränken.

Heute geniessen Parlamentarier für Äusserungen und Handlungen in den Räten und Kommissionen absolute Immunität. Sie können rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Geht es um Handlungen und Äusserungen ausserhalb des Bundeshauses, gilt die relative Immunität. Ein Strafverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn die Räte grünes Licht geben.

Unmittelbarer Zusammenhang

Die Räte beschlossen hier eine Ergänzung: Künftig muss nicht nur ein Zusammenhang, sondern ein «unmittelbarer» Zusammenhang zur parlamentarischen Tätigkeit gegeben sein, damit die Immunität aufgehoben werden kann. Zudem sollen nicht mehr die Räte, sondern die Kommissionen über die Aufhebung der Immunität befinden.

bert (Quelle: sda)

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