Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Der Angeklagte stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.sechseinhalb.info, www.basler.info, www.hinter.info, www.gitter.info

Dienstag, 7. Juni 2011 / 11:55:30

Basler Raser soll sechseinhalb Jahre hinter Gitter

Basel - Im Raser-Prozess am Basler Strafgericht hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung verlangt. Der Verteidiger plädierte auf Fahrlässigkeit und eine bedingte Strafe. Das Urteil wird am Mittwoch verkündet.

Der Staatsanwalt geht beim Unfall von Ende November 2008 von einem absolut krassen Fall aus. Er forderte für den 24-jährigen Schweizer eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter Tötung, schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und weiteren Delikten. Beim Unfall war ein 37-jähriger Beifahrer eines anderen Autos ums Leben gekommen.

Russisches Roulette

Die Staatsanwaltschaft stuft das Verschulden als äusserst schwer ein und verglich die Fahrweise des Angeklagten mit russischem Roulette. Der junge Mann habe elementare Regeln grob missachtet. Mit Nachdruck hielt der Staatsanwalt fest, dass die Fahrt mit stark übersetztem Tempo nicht über eine Landstrasse, sondern mitten durch ein Wohnquartier führte.

Der Verteidiger machte geltend, der Angeklagte sei einfach zu schnell gefahren und habe unbewusst fahrlässig gehandelt. Es sei darum gegangen, die Musikanlage auszuprobieren, und nicht darum, den Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern das fahrerische Können zu präsentieren.

Angeklagter kann sich nicht erinnern

Die Verteidigung verwies auf die bundesgerichtliche Praxis, gemäss der bei der Annahme von vorsätzlicher Begehung bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge Zurückhaltung zu üben sei. Gestützt darauf beantragte der Verteidiger zwei Jahre bedingt wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger schwerer und einfacher Körperverletzung.

Auch die Verteidigung geht davon aus, dass der Angeklagte mit rund 100 km/h auf die Kreuzung gefahren ist, auf der es um 1 Uhr früh zur Kollision mit einem anderen Auto kam. Für den Rest der Fahrt durch das Gundeldinger-Quartier sei dies aber nicht belegt.

Der Angeklagte selber kann sich nur an einzelne Sequenzen der Fahrt erinnern. Er stand zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen. Seine Blutalkoholkonzentration betrug mindestens 0,62 Promille. Die Eröffnung des Urteils ist auf den späten Mittwochnachmittag angesetzt.

 

fkl (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Aargauer Staatsanwaltschaft will jungen Autoraser hart anpacken
    Freitag, 8. März 2013 / 12:00:00
    [ weiter ]
    Raserunfall in Liestal fordert vier zum Teil schwer Verletzte
    Sonntag, 10. Juli 2011 / 13:48:57
    [ weiter ]
    Basler Raser zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt
    Mittwoch, 8. Juni 2011 / 18:20:00
    [ weiter ]
    Basler Raser will sich an nichts erinnern können
    Montag, 6. Juni 2011 / 14:12:16
    [ weiter ]
    Prozessbeginn gegen Basler Raser
    Montag, 6. Juni 2011 / 07:57:32
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG