Freitag, 3. Juni 2011 / 13:41:39
Staatsanwaltschaft Mannheim will Revision einlegen
Mannheim - Die Staatsanwaltschaft Mannheim will gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann Revision einlegen. Das sagte Staatsanwalt Oskar Gattner am Freitag dem deutschen Sender SWR.
Die Staatsanwaltschaft gehe in Berufung um eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten. Der formale Beschluss dazu stehe aber noch aus, hiess es weiter. "Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden", sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
Kachelmann war am Dienstag vom Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Landgericht Mannheim hatte den 52-jährigen Schweizer vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Exfreundin aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert.
Frist bis Dienstag
Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab. Bis dahin hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft kann die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nur dann prüfen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Dann wird das schriftliche Urteil der Anklagebehörde formal zugestellt. Dies kann bis zu vier Monate dauern. Nach einer eingelegten Revision hätte die Staatsanwaltschaft dann einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.
fkl (Quelle: sda)
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