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Mitarbeiter des «Tages-Anzeigers» protestierten nach den Entlassungen (Archivbild).

 
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Mittwoch, 1. Juni 2011 / 23:09:00

Massenkündigung beim «Tages-Anzeiger» rechtlich

Zürich - Bei der Massenkündigung beim «Tages-Anzeiger» im Frühsommer 2009 war auch der Arbeitnehmer-Vertreter Daniel Suter entlassen worden. Das Zürcher Arbeitsgericht bezeichnete diese Kündigung 2010 als missbräuchlich. Diese Entscheidung hat das Obergericht nun umgestossen.

Dieses Urteil wiederum will Suter mit Unterstützung seiner Gewerkschaft syndicom ans Bundesgericht weiterziehen. In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil kommt das Obergericht des Kantons Zürich zum Schluss, es sei Suter nicht gelungen zu beweisen, dass er wegen seiner Rolle als Personalvertreter gekündigt worden sei.

Die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen sei glaubhaft und ein begründeter Anlass für eine Kündigung eines Arbeitnehmervertreters. Im Obligationenrecht ist festgehalten, dass es für die Kündigung eines gewählten Arbeitnehmervertreters eben diesen «begründeten Anlass» braucht.

Das Obergericht wertet die Angaben Suters, wonach es andere Einsparmöglichkeiten als seine Entlassung gegeben hätte, nicht als Beweis dafür, dass er in Wirklichkeit aufgrund der Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter gekündigt worden sei.

Gesetz ändern

Sollte der Schutz der Arbeitnehmervertreter ungenügend sein, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden können, so müsse der Schutz gesetzlich anders geregelt werden, so das Obergericht.

Es weist darauf hin, dass der Bundesrat in diesem Punkt tatsächlich Handlungsbedarf geortet hat. Daniel Suter wiederum betont, er sei persönlich enttäuscht von dieser Obergerichts-Entscheidung.

Sollte sie vom Bundesgericht gestützt werden, müsse auf politischer Ebene eine Gesetzesänderung durchgesetzt werden. Sonst seien Arbeitnehmer-Vertreter völlig schutzlos, sagte Suter.

In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht dagegen 2010 befunden, wenn ein Arbeitnehmervertreter auch aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden könne, mache der Kündigungsschutz überhaupt keinen Sinn. Dies sei auch nicht im Sinne des Gesetzgebers.

dyn (Quelle: sda)

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