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Zwei Rekruten droht eine Geld- oder eine Haftstrafe. (Symbolbild)

 
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Dienstag, 24. Mai 2011 / 13:02:00

Anklage gegen prügelnde Rekruten

Bern/München - Den beiden Schweizer Rekruten, die am Wochenende in München Polizisten angegriffen haben, wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der Fall liegt jetzt bei der Münchner Staatsanwaltschaft. Am Dienstagmorgen mussten die beiden ihrem Schulkommandanten Red und Antwort stehen.

Am frühen Sonntagmorgen hat sich im Münchner Stadtteil Schwabing Folgendes zugetragen, wie Polizeisprecher Damian Kania zur Nachrichtenagentur SDA sagte: Während eines Polizeieinsatzes vor einer Disco beleidigte ein Schweizer Rekrut einen Polizisten. In der Folge griffen zwei seiner Kollegen - ein 22- und ein 23-Jähriger - die Polizisten an. Dabei verletzten sie einen Beamten an der Hand.

"Gegen beide wurde Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstellt", sagte Kania zur SDA. Der Fall liege jetzt bei der Staatsanwaltschaft. Bestenfalls - aus Sicht der Rekruten - könnte das Verfahren laut Kania eingestellt werden. Andernfalls droht ihnen eine Geld- oder gar eine Haftstrafe.

Laut Medienberichten soll es vor der Disco zu einer Schlägerei gekommen sein, weil den Schweizern der Einlass in den Club verwehrt worden war. Sie wurden vorübergehend festgenommen und gemäss Armeeangaben am Montag dem Haftrichter vorgeführt, der sie nach zwei Nächten in Haft freiliess.

Laut Armeesprecher Daniel Reist handelt es sich bei den fehlbaren Rekruten um Romands, welche die Rettungsschule in Wangen an der Aare BE absolvieren.

Einvernahme durch Oberst Büttler

Der zuständige Schulkommandant, Oberst Heinz Büttler, hat die beiden am Dienstagmorgen einvernommen. Wie Sprecher Reist am Nachmittag auf Anfrage der SDA sagte, steht nun fest, dass es elf Rekruten waren, die das Wochenende in München verbrachten. Deren neun seien nicht in Konflikt mit der Polizei geraten.

Neu ist die Erkenntnis, dass es sich bei den zwei Festgenommenen offenbar nicht um Kaderanwärter handelt, wie zuerst kommuniziert worden war. Laut Reist ist das Missverständnis aufgrund ähnlich lautender Namen entstanden.

Die Armee warte jetzt ab, was die deutschen Behörden unternehmen, sagte Reist. Je nach Tatbestand müsse beurteilt werden, ob jemand für die Armee noch tragbar sei.

Keine doppelte Bestrafung

Bereits am Dienstagmorgen hatte Reist gesagt, dass die Rekruten mit Sicherheit nicht doppelt bestraft werden, da dies rechtlich nicht haltbar wäre: Sollten sie also zivilrechtlich belangt werden, drohen ihnen keine militärischen Sanktionen. Immerhin, so Reist, sei der Vorfall in der Freizeit und im Ausland passiert.

Auch die Tatsache, dass sie am Sonntagabend nicht rechtzeitig in die Kaserne einrückten, hat laut Reist keine Konsequenzen: Sie seien durch die Verhaftung sozusagen "durch höhere Macht" am Einrücken gehindert worden.

Die beiden jungen Männer sind seit Montagabend um 22 Uhr wieder in der Kaserne in Wangen an der Aare und setzten ihre Ausbildung fort.

 

fest (Quelle: sda)

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