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Wer ein schnelles E-Bike fährt, soll künftig einen Velohelm tragen müssen. Dies schlägt der Bund vor.

 
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Freitag, 20. Mai 2011 / 10:50:00

Bund will Helm-Pflicht für schnelle E-Bikes

Bern - Wer ein schnelles E-Bike fährt, soll künftig einen Velohelm tragen müssen. Dies schlägt der Bund vor. Er reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von E-Bikes, die fast so schnell wie Mofas fahren.

E-Bikes würden immer beliebter, und die Palette der angebotenen Produkte werde immer breiter, schreibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einer Mitteilung vom Freitag. Der Bund wolle deshalb die Regeln der technischen Entwicklung anpassen.

Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms obligatorisch werden. Diese E-Bikes sollen künftig bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen sie maximal 20 km/h erreichen.

Kein Obligatorium für langsame E-Bikes

Für langsamere E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h wird das Tragen eines Velohelms empfohlen, doch soll der Helm nicht obligatorisch sein. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und ohne Pedalbetätigung eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen.

Neu sollen die langsameren E-Bikes zudem mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden dürfen. Dies erleichtere das Rangieren mit den Gefährten, schreibt das ASTRA.

Tretunterstützung auch bei Mofas

Für alle übrigen Motorfahrräder gilt schon seit 20 Jahren die Helmtragpflicht. Es handelt sich um Mofas mit einer Motorleistung bis 1000 Watt und einem Hubraum bei Verbrennungsmotoren von maximal 50 Kubikzentimetern.

Die Wirkung der Tretunterstützung soll bei Mofas auf 45 km/h begrenzt werden. Mit reiner Motorkraft dürfen diese wie bisher 30 km/h schnell sein. Das ASTRA schickt die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen bis zum 15. August in die Vernehmlassung. Neben den neuen Regeln bei den E-Bikes enthält die Vorlage auch eine Reihe weiterer Änderungen.

Zusätzliche Assistenzsysteme

So sollen neu zugelassene Personenwagen künftig mit zusätzlichen Warn- und Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden, zum Beispiel Antiblockier- und Notbrems-Assistenzsystemen oder Reifendruck-Überwachungssystemen. Die Einführung dieser Neuerungen soll gestaffelt und mit der EU abgestimmt erfolgen.

In Fahrzeugen eingebaute Kindersitze sollen künftig ein gleichwertiges Schutzniveau bieten wie nicht eingebaute Kindersitze. Heute sind für die fest eingebauten Kindersitze lediglich Beckengurten vorgeschrieben.

Schliesslich sollen neue Typen von Personen- und Lieferwagen wie in der EU obligatorisch mit Tagfahrlichtern ausgerüstet werden, und der Direktimport von neuen Personenwagen aus dem EU-Raum soll vereinfacht werden.

joge (Quelle: sda)

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