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Mittwoch, 4. Mai 2011 / 14:56:00

Kantone müssen Seen und Flüsse renaturieren

Bern - Die Schweizer Flüsse und Seen werden wieder natürlicher. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Gewässerschutzverordnung verabschiedet und auf den 1. Juni in Kraft gesetzt. Darin trug er Bedenken Rechnung. Die Stromproduktion wird dadurch nicht eingeschränkt.

Zusammen mit der Gewässerschutzverordnung treten auch Erlasse zu Fischerei, Wasserbau und Energie in Kraft, wie der Bundesrat mitteilte. In den Verordnungen ist der Fahrplan definiert.

Innerhalb von vier Jahren müssen die Kantone Pläne für die Revitalisierung der Fliessgewässer und die Sanierung der Wasserkraft erstellen. Die Planung zur Renaturierung von stehenden Gewässern muss bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Durchschnittlich 65 Prozent der Kosten trägt der Bund, pro Jahr ist mit etwa 40 Millionen Franken zu rechnen.

Bedenken Rechnung getragen

Einigen Bedenken aus der Anhörung trug der Bundesrat in der Gewässerschutzverordnung Rechnung. Er überarbeitete den Entwurf hauptsächlich in drei Punkten.

Erstens erhalten die Kantone mehr Flexibilität bei der Definition von Gewässerräumen. Dieser Raum kann im urbanen Gebiet verringert werden. Verzichten können die Kantone auf eine Festlegung bei eingedolten oder künstlichen Fliessgewässern.

Bei Gewässern von mehr als 15 Metern Breite müssen sie den Gewässerraum für die Natur und den Hochwasserschutz festlegen. Dabei handelt es sich gemäss Bundesrat um ein wesentliches Element, das die auf rund 4000 Kilometer Ufer begrenzte Revitalisierung ergänzt.

Mehr Geld für Bauern

Die umstrittenen Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum, die nicht mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt werden können, werden weiterhin als solche gezählt, aber separat ausgewiesen. Werden sie weggespült, können die Kantone andere Flächen als Kompensation zu Fruchtfolgeflächen aufwerten.

Zweitens werden in den Gewässerräumen innerhalb eines Siedlungsgebiets neue Anlagen ausnahmsweise zugelassen. Im ländlichen Gebiet sollen die Gewässerräume nur extensiv genutzt werden. Die Bauern werden dafür entschädigt, das Landwirtschaftsbuget wird um 20 Millionen Franken im Jahr aufgestockt.

Drittens verzichtet die Verordnung auf einen Grenzwert für die Wasserstände bei Wasserkraftanlagen. Die Kantone beurteilen die Beeinträchtigung nun in Eigenregie aufgrund ökologischer Kriterien. Nicht eingeschränkt wird die Stromproduktion.

bg (Quelle: sda)

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