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Hans-Rudolf Gysin reichte eine Initiative zur Scheinselbständigkeit ein.

 
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www.minimallohn.info, www.lohndumping.info, www.sanktionen.info, www.gegen.info

Dienstag, 3. Mai 2011 / 13:46:00

Minimallohn und Sanktionen gegen Lohndumping

Bern - Über die Zunahme von Lohndumping im Rahmen der Personenfreizügigkeit haben sich am Dienstag sowohl SP und Gewerkschaften als auch die FDP besorgt gezeigt. Von allen Seiten wurden Massnahmen gefordert.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) verlangt, dass bei erwiesenem Lohndumping konsequent Minimallöhne eingeführt werden müssen. Das Gesetz sehe das so vor. Der Gesamtarbeitsvertrag für Temporäre sei umgehend in Kraft zu setzen.

Der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse setzt auf harte Sanktionen. Auf Einigungsverhandlungen mit Schweizer Firmen sei zugunsten einer drastischen Busse von 100'000 Franken zu verzichten. Scheinselbständige sollten ausgeschafft und mit einem mehrjährigen Arbeitsverbot in der Schweiz bestraft werden.

Die SP Schweiz fordert die Wirtschaft auf, sich an die Spielregeln zu halten. Gegen Unternehmen, die Lohndumping betreiben, sollten «echte» Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.

Bekämpfung der Scheinselbständigkeit

Die FDP hat insbesondere die «Scheinselbständigen» im Visier. Nationalrat Hans-Rudolf Gysin (BL) reichte dazu eine parlamentarische Initiative ein, die von Vertretern aller Parteien unterzeichnet wurde.

Gysin fordert, dass Selbständige ihren Status nachweisen müssen. Der Bundesrat soll Kriterien aufstellen, nach welchen die Kontrollorgane beurteilen, ob eine Selbständigkeit vorliegt. Weiter soll eine Kautionspflicht für Selbständige geprüft werden. «Wir wollen die ausländischen Schein-Selbständigen nicht», sagte Gysin am Dienstag an einer Medienkonferenz.

Rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen

Die Personenfreizügigkeit sei für die Schweiz ein Erfolgsmodell, hält die FDP fest. Sie sichere den Wohlstand und schaffe Arbeitsplätze. Nach der Ausweitung der vollen Personenfreizügigkeit auf die EU-8 per 1. Mai sei die Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten jedoch noch wichtiger geworden.

Die Verhältnisse in diesen Ländern schüfen einen hohen Wanderungsanreiz, gab Gysin zu bedenken. «Wer heute in Polen oder Ungarn monatlich 500 Franken erhält, wird sich nicht beschweren, wenn er den für schweizerische Verhältnisse geringen Lohn von monatlich 1500 Franken bezahlt bekommt.»

bg (Quelle: sda)

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