Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Raser am Steuer: Gefährdung für sich selbst und für die Mitmenschen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.staenderat.info, www.visier.info, www.nimmt.info, www.raser.info

Freitag, 8. April 2011 / 20:08:00

Ständerat nimmt Raser ins Visier

Bern - Beim Massnahmenpaket Via Sicura, das die Sicherheit auf Strassen erhöhen soll, hat die Verkehrskommission des Ständerates die Bestimmungen gegen Raser verschärft. Damit könnte die Via sicura-Vorlage als indirekter Gegenvorschlag zur Raser-Initiative dienen.

Die Vorlage des Bundesrates sieht eine allgemeine Regelung vor: Wer durch vorsätzliche Verletzung von Verkehrsregeln das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, soll neu mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft werden können.

Die ständerätliche Verkehrskommisson möchte exakt festlegen, bei welchen Überschreitungen solche Freiheitsstrafen drohen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Für die Tempo-30-Zone hat die Kommission die Grenze bei 60 Stundenkilometern festgelegt, wie Kommissionspräsident Christoffel Brändli (SVP/GR) sagte. Innerorts sollen Freiheitsstrafen ab 100 Stundenkilometern drohen, ausserorts ab 160.

Indirekter Gegenvorschlag zu Raser-Initiative

Damit könnte die Via sicura-Vorlage als indirekter Gegenvorschlag zur Raser-Initiative der Strassenopfer-Stiftung RoadCross dienen. Diese will ebenfalls festlegen, bei welchen Vergehen Raser mit Gefängnis bestraft werden können.

In Tempo-30-Zonen wollen die Initianten die Grenze bei 70 Stundenkilometern festlegen, innerorts bei 100 und ausserorts bei 140. Für Tempo-30-Zonen geht die Initiative also weniger weit als die Ständeratskommission, ausserorts wollen die Initianten dagegen strengere Regeln.

Keine «halbbatzigen» Bestimmungen

Vermutlich werde dieser Gesetzesartikel ohnehin noch zu diskutieren geben, sagte Kommissionspräsident Brändli. Eine Gefängisstrafe bei Tempo-Überschreitungen sei «happig». Andererseits sollte man nichts «Halbbatziges» machen, wenn man schon gegen Raser vorgehen wolle.

Die Kommission hat die bundesrätliche Vorlage auch mit weiteren Bestimmungen ergänzt. So sollen die kantonalen Verkehrszulassungsbehörden der Polizei die Personalien von Personen melden dürfen, denen der Lernfahr- oder Führerausweis wegen fehlender Fahreignung entzogen worden ist.

dyn (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Roadcross zieht Initiative «Schutz vor Rasern» zurück
    Sonntag, 4. November 2012 / 09:20:12
    [ weiter ]
    Tödlicher Raserunfall in Adliswil
    Samstag, 1. Oktober 2011 / 16:47:00
    [ weiter ]
    Raserei in der EU soll nicht folgenlos bleiben
    Mittwoch, 6. Juli 2011 / 21:36:00
    [ weiter ]
    Ständerat billigt Velohelmpflicht für Kinder
    Donnerstag, 16. Juni 2011 / 16:13:00
    [ weiter ]
    Raser-Initiative kommt vors Volk
    Mittwoch, 15. Juni 2011 / 11:13:00
    [ weiter ]
    Tourenzähler mit Tacho «verwechselt»
    Freitag, 6. Mai 2011 / 14:37:00
    [ weiter ]
    Mehr Raser und alkoholisierte Autofahrer
    Dienstag, 8. Februar 2011 / 12:11:00
    [ weiter ]
    Nationalrat gegen Raser-Register
    Mittwoch, 15. September 2010 / 22:17:11
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG