Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Polizeieinsatz an der Anti-G8-Demonstration.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.g8-gipfel.info, www.handelte.info, www.polizei.info, www.notwehr.info

Donnerstag, 24. März 2011 / 15:10:00

Toter beim G8-Gipfel - Polizei handelte aus Notwehr

Strassburg - Die italienische Polizei hat mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G-8-Gipfeltreffen in Genua 2001 kein Grundrecht verletzt. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde der Eltern des damals getöteten 23-Jährigen zurück.

Sie hatten der italienischen Regierung vorgeworfen, unverhältnismässig scharf gegen die Demonstranten vorgegangen zu sein und damit das in der Menschenrechtskonvention formulierte Recht auf Leben verletzt zu haben.

Hunderttausende Globalisierungsgegner waren damals zum G-8-Gipfel gereist, es kam zu Zusammenstössen mit der Polizei. Der Getötete wurde erschossen, als er mit einem Feuerlöscher in der Hand zusammen mit vermummten Demonstranten ein Polizeiauto stürmen wollte.

Der Polizei wurde damals übermässige Brutalität vorgeworfen. Die Regierung unter Silvio Berlusconi nahm die Beamten jedoch in Schutz.

In Notwehr gehandelt

Die Strassburger Richter haben Videoaufnahmen und Fotos der Vorgänge geprüft und waren daraufhin der Argumentation der Regierung in Rom gefolgt: Eine aggressive Gruppe von Demonstranten habe die Polizeifahrzeuge angegriffen, hiess es in dem Urteil.

Der Polizist, habe seine Waffe gezeigt und gewarnt. «Er hat erst geschossen, als der Angriff fortgesetzt wurde». Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Polizist «ehrlich davon überzeugt war, dass sein Leben und das seiner Kollegen durch den Angriff gefährdet waren».

«Die Anwendung von Gewalt durch den Polizisten war im Sinn der Menschenrechtskonvention absolut notwendig und daher liegt keine Verletzung von Artikel 2 (Recht auf Leben) vor». Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich.

Schon die kleine Kammer des EGMR hatte 2009 befunden, dass der Polizist in Notwehr gehandelt hatte. Italien wurde damals nur wegen unzureichender Ermittlungen verurteilt. Die Eltern und die italienische Regierung hatten die Berufung beantragt.

dyn (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Demonstration gegen G8-Gipfel in Le Havre
    Samstag, 21. Mai 2011 / 19:42:02
    [ weiter ]
    G-8-Gipfel: 25 italienische Polizisten verurteilt
    Mittwoch, 19. Mai 2010 / 11:19:42
    [ weiter ]
    G8-Krawalle: In Genua beginnt Prozess
    Mittwoch, 12. Oktober 2005 / 21:29:12
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG