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Ein Zugchef habe den Fahrgästen ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, so das Bundesverwaltungsgericht.

 
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Dienstag, 15. März 2011 / 13:20:16

Fristlose Entlassung eines SBB-Zugchefs war rechtmässig

Bern - Ein Zugchef der SBB ist zu Recht fristlos entlassen worden, nachdem er einer allein reisenden jungen Frau zu nahe getreten ist. Laut Bundesverwaltungsgericht ist sein distanzloses Verhalten nicht mit seiner Vertrauens- und Repräsentationsfunktion zu vereinbaren.

Was sich auf der Zugfahrt zwischen Brig VS und Genf im April 2010 ganz genau zugetragen hatte, blieb zwischen dem Zugchef und der Bahnkundin bis zum Schluss umstritten. Fest steht auf jeden Fall, dass die junge Frau in Aigle VD den fast leeren Zug bestiegen und sich in den vordersten Wagen hinter der Lokomotive gesetzt hatte.

Wangenkuss beim Abschied

Bei der Billettkontrolle wechselte der Zugchef dann einige Worte mit ihr. Nach dem Halt in Vevey VD stieg er wieder in den ersten Waggon, setzte sich zur Passagierin und führte mit ihr ein Gespräch über verschiedene Themen wie Beruf, Ferien und Zivilstand.

Beim Verabschieden gab ihr der Kondukteur auf jede Wange einen Kuss und berührte beim Aufstehen mit einer Hand ihr Knie. Noch auf der Fahrt sprach die aufgewühlte Frau einen Securitrans-Mitarbeiter an. Der Sicherheitsbeamte begleitete sie dann an ihrem Ziel im Flughafen Genf zum Bahnschalter, wo sie den Vorfall meldete.

Aushängeschild der SBB

Knapp zwei Wochen später wurde der Zugchef, der seit 30 Jahren für die SBB gearbeitet hatte, fristlos entlassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde nun abgewiesen. Laut den Richtern in Bern hat er mit seinem Verhalten in krasser Art und Weise seine elementaren Arbeits- und Verhaltenspflichten verletzt.

Er habe sich der Kundin auf eine von ihr als bedrohlich empfundene Art genähert, sie damit in eine unzumutbare Situation gebracht und schwer verunsichert. Als Zugchef sei er eine Visitenkarte der SBB. Zu seinen zentralen Funktionen gehöre es, sich gegenüber Kunden stets anständig und korrekt zu verhalten.

Natürlichen Abstand wahren

Bereits die Tatsache, dass er sich in einem fast leeren Zug zu einer allein reisenden jungen Kundin hingesetzt habe, sei unangemessen gewesen. Was die Wangenküsse betreffe, so sei von jedem Zugbegleiter und erst recht von jedem Zugchef zu erwarten, dass er einen natürlichen Abstand zu den Kunden wahre.

Als Zugchef habe er den Fahrgästen ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln und auch in kritischen Situationen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Der Beschwerdeführer habe indessen sein Bedürfnis nach Ablenkung und sein Mitteilungsbedürfnis über die Interessen der Kundin gestellt.

 

fkl (Quelle: sda)

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