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Montag, 7. März 2011 / 20:56:43

Bundesrat rechnet nicht mit massiven Steuerausfällen

Bern - Der Bundesrat rechnet im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wegen der Einführung des Kapitaleinlageprinzips nicht mit massiven Steuerausfällen. Er sieht keinen Handlungsbedarf für Korrekturen.

«Der Bundesrat geht auf Grund der heute vorliegenden Ankündigungen der Gesellschaften nicht von massiven Steuerausfällen aus», schreibt Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf in ihrer Antwort auf eine Frage der SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen (BE).

Deshalb und weil die steuerfreie Ausschüttung der Agio-Reserven an die Aktionäre systemgerecht sei, werde der Bundesrat keine Korrekturen vorschlagen.

Die SP hatte in den letzten Tagen moniert, dass es in den nächsten Jahren wegen der Unternehmenssteuerreform II zu unerwarteten Steuerausfällen von bis zu 40 Milliarden Franken kommt. Grund dafür sei, dass die Aktiengesellschaften seit Anfang Jahr neue Möglichkeiten haben, ihren Aktionären steuerfrei Geld auszuschütten.

Neu können sie dies nicht nur über eine Nennwertrückzahlung tun, sondern auch über die Ausschüttung von Agio-Reserven. Unter Agio-Kapital versteht man das Geld, das Aktionäre bei der Ausgabe einer Aktie über den Nennwert hinaus einbezahlen.

Steuerausfälle: Keine detaillierten Zahlen

Wie hoch die zu erwartenden Steuerausfälle sein werden, beziffert Widmer-Schlumpf in ihren Antworten auf drei Parlamentarier-Fragen nicht genau. Wie sie schreibt, haben die Aktiengesellschaften bis Ende Februar 110 Agio-Reserven in der Höhe von rund 200 Milliarden Franken geltend gemacht.

Aufgrund der bisher vorliegenden Rechnungsabschlüsse der Publikumsgesellschaften sollen die Rückzahlungen von Reserven aus Kapitaleinlagen (Nennwert oder Agio) rund 8 Milliarden Franken betragen.

Dies führt zu tieferen Einnahmen bei der Verrechnungssteuer. Laut EFD dürften es 1,2 Milliarden Franken Mindereinnahmen sein. Die Steuerausfälle sollen sich aber nur im ersten Jahr nach dem Systemwechsel in dieser Grössenordnung bewegen. Ausserdem würden die Rückerstattungen danach zurückgehen.

Und bei der Einkommenssteuer seien nur bescheidene Auswirkungen zu erwarten.

 

fest (Quelle: sda)

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