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Bei gewissen Krankheiten ist das Röntgenbild unauffällig und die Ursache unklar. (Symbolbild: Hansueli Späth, Präsident SGAM)

 
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Dienstag, 1. März 2011 / 12:57:05

IV-Renten bei Schleudertrauma unter der Lupe

Bern - Künftig werden manche IV-Renten systematisch überprüft - zum Beispiel jene, die wegen Schleudertraumata gesprochen wurden. Eine umfassende Liste mit allen Krankheitsbildern, die zu einer Rentenüberprüfung führen, wird es indes nicht geben.

Die Räte waren sich im Rahmen der 6. IV-Revision bereits einig geworden, dass manche Renten systematisch überprüft werden sollen. Sie stritten jedoch noch über die Frage, wie im Gesetz genau formuliert werden könnte, welche Renten gemeint sind.

Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, von «organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen» zu sprechen und einige Beispiele zu nennen. Der Nationalrat änderte dies jedoch. Unter Berücksichtigung eines Bundesgerichtsurteils führte er einen medizinischen Ausdruck ein.

Keine umfassende Aufzählung

Damit zeigte sich der Ständerat am Dienstag einverstanden. Einer Minderheit war die Formulierung zu wenig präzise. Sie wollte den Bundesrat im Gesetz dazu verpflichten, in einer Verordnung all jene Krankheitsbilder aufzuzählen, die zu einer Rentenüberprüfung führen würden. Der Ständerat lehnte dies jedoch mit 24 zu 17 Stimmen ab.

Die Minderheit wollte mit der Liste vor allem verhindern, dass künftig auch Renten für psychische Erkrankungen überprüft werden. Diese Gefahr droht aber laut Sozialminister Didier Burkhalter nicht: Depressionen, Schizophrenie oder Psychosen seien ausdrücklich nicht betroffen, sagte er.

Medizinischer Fachausdruck

Im Gesetz wird nun mit einem medizinischen Fachausdruck umschrieben, welche Renten systematisch überprüft werden: Es sind Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden.

Gemeint sind laut Mediziner Felix Gutzwiller (FDP/ZH) Krankheitssymptome ohne klare Ursache und ohne organische Grundlage, wobei beide Voraussetzungen gegeben sein müssten. Nicht betroffen wären also zum Beispiel Hirnverletzte, bei welchen eine Ursache, aber kein organischer Schaden feststellbar ist.

 

fkl (Quelle: sda)

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