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Gemäss der EU-Regel wird die Hälfte des Fahrpreises zurückerstattet, wenn eine grenzüberschreitende Verbindung mehr als 120 Minuten Verspätung aufweist.

 
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Sonntag, 2. Januar 2011 / 14:05:02

SBB muss für Verspätungen zahlen

Bern - Nach zahlreichen Verspätungen und Ausfällen im internationalen Zugverkehr rechnet die SBB mit Geldforderungen der Kunden. Seit einem Jahr gilt eine EU-Verordnung, die auch den Schweizer Bahnkunden für Verspätungen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr einen Teil des Billettpreises zugesteht.

Trifft ein Zug aus Frankreich oder Deutschland also mit Verspätung in der Schweiz ein, können die Bahnkunden bei der SBB vorstellig werden. Von Januar bis Oktober 2010 seien bei der SBB bereits 17'800 Anträge für Rückerstattungen eingegangen, bestätigte SBB-Sprecher Christian Ginsig einen Bericht der «NZZ am Sonntag».

Nach dem Wintereinbruch mit Schnee und Eis im November und Dezember dürfte diese Zahl erheblich steigen. «Man kann davon ausgehen, dass noch viele Kunden dazukommen», sagte Ginsig. Für konkrete Zahlen sei es aber im Moment zu früh. Die SBB werde von ihren Partnerfirmen in Deutschland und Frankreich Geld zurückfordern.

Gemäss der EU-Regel wird die Hälfte des Fahrpreises zurückerstattet, wenn eine grenzüberschreitende Verbindung mehr als 120 Minuten Verspätung aufweist; bei einer über 60-minütigen Verspätung gibt es 25 Prozent zurück.

Im Inlandverkehr der Schweiz gelten diese Regeln nicht. Die Bahnen sind nur verpflichtet, ihre Passagiere bis Betriebsschluss am Abend ans Ziel zu bringen.

asu (Quelle: sda)

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