Montag, 27. Dezember 2010 / 14:34:18
Fall Rappaz - schwieriges Amtsjahr für Sicherheitsdirektorin
Bern - Die Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten hat sich erleichtert über das Ende des Hungerstreiks des verurteilten Hanf-Bauern Bernard Rappaz gezeigt. In einem Interview mit Radio DRS sprach sie von einem sehr schwierigen Amtsjahr.
«Ich habe mir immer gewünscht, dass er (mit dem Hungerstreik) aufhört. Ich habe ihm mehrmals einen Brief geschrieben, einen Appell gemacht, dass er aufhört», sagte Waeber-Kalbermatten am Montag im «Regionaljournal Bern, Freiburg, Wallis».
«Ich habe mir schon Sorgen gemacht. Was ist, wenn er stirbt?», gestand die SP-Staatsrätin. Wer den Hintergrund des Falls zuwenig kenne, hätte zum Schluss kommen können, die Behörden hätten falsch gehandelt. «Doch ich darf nicht zulassen, dass man sich erpressen lässt.»
«Ich habe ihn nie als Gegner angeschaut», erklärte Waeber-Kalbermatten zur monatelangen Auseinandersetzung mit dem streitbaren Hanf-Bauern, der der seit März gedroht hatte, sich in Haft zu Tode zu hungern.
Druck der Medien
Sie sei in dem Fall im Verlauf des Jahres immer stärker gefordert gewesen. Rappaz habe es verstanden, über die Medien grossen Druck aufzubauen und sie sei gezwungen gewesen, ständig darauf zu reagieren. Zudem habe sie sehr viel Post von Bürgern erhalten, die sich für oder gegen Rappaz aussprachen.
Bei der Entscheidfindung geholfen habe ihr ein Besuch bei Rappaz. «Ich habe mich nach langem entschieden, ihn im Gefängnisspital in Genf zu besuchen. Das hat mir gut getan. Jetzt sehe ich den Menschen vor mir, wenn ich etwas entscheide», sagte Waeber-Kalbermatten.
«Tragische Geschichte»
«Ich bin zum Schluss gekommen, dass er eine tragische Geschichte hat. Andererseits ist er einer, der eine Ausnahme will, nur für sich selbst. Und da musste ich mir sagen, das geht einfach nicht», erklärte die Sicherheitsdirektorin weiter. Rappaz habe sich «verrannt». Er sei auch vom Bundesgericht verurteilt worden und müsse seine Strafe akzeptieren.
Der 57-jährige Hanf-Bauer muss wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte seit dem 22. März eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen. Da er seiner Ansicht nach zu Unrecht zu einer derart hohen Strafe verurteilt wurde, trat er in den Hungerstreik. Diesen beendete er erst am 24. Dezember.
sl (Quelle: sda)
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