Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Paul Rechsteiner.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.schleudertrauma-renten.info, www.geprueft.info, www.werden.info, www.neu.info

Donnerstag, 16. Dezember 2010 / 20:53:00

Schleudertrauma-Renten werden neu geprüft

Bern - Seit Inkrafttreten der 5. IV-Revision haben Patienten mit organisch nicht erklärbaren Schmerzstörungen keinen Anspruch mehr auf eine Rente. Nun geraten auch Renten unter Druck, die vor dem Jahr 2008 bei solchen Diagnosen gesprochen wurden.

Der Nationalrat ist am Donnerstag dem Erstrat gefolgt und hat mit 116 zu 63 beschlossen, alle Renten zu überprüfen, die aufgrund von klinisch nicht nachweisbaren Beschwerdebildern vor Anfang 2008 erteilt wurden. Einzig über 55-Jährige sowie Personen, die seit mehr als 15 Jahren eine Rente beziehen, haben eine Besitzstandsgarantie.

Der Bundesrat möchte mit der in der Schlussbestimmung der 6. IV-Revision festgehaltenen Regel zwei Bundesgerichtsurteile umsetzen. Die Lausanner Richter hatten entschieden, dass wegen einer somatoformen Schmerzstörung oder eines Schleudertraumas kein Anspruch auf eine IV-Rente entsteht.

Diskriminierend und unklar für die Linke

Es sei diskriminierend, eine Gruppe Menschen wegen eines bestimmten Krankheitsbildes von der IV auszuschliessen, kritisierte Silvia Schenker (SP/BS).

Es sei nicht klar, welche Pathologien genau unter die Definition «pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder» fielen, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG) mit Verweis auf Stellungnahmen von Ärzteorganisationen. Zu befürchten sei deshalb, dass auch psychische Krankheiten unter diese Bestimmung fallen.

Diese Angst sei unbegründet, sagte Gesundheitsminister Didier Burkhalter. Nicht geprüft würden psychische Krankheiten wie Depressionen, Psychosen, Schizophrenie oder schwere Persönlichkeits- oder Essstörungen.

Die Renten würden nicht einfach gestrichen. Wie bei anderen IV-Rentenbezügern werde geprüft, ob eine Wiedereingliederung möglich sei, sagte Burkhalter.

Für Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) ist es dringend nötig, dass diese Renten überprüft werden. Das diene der Glaubwürdigkeit der Sozialversicherung, sagte er. Es sei zudem eine Frage der Gleichbehandlung zwischen Neu- und Altrentnern.

Gegen Behinderten-Quoten

Zuvor hatte sich die grosse Kammer mit 114 zu 74 Stimmen gegen Behinderten-Quoten für Unternehmen ausgesprochen. Firmen mit mehr als 250 Arbeitsplätzen wären damit verpflichtet worden, mindestens 1 Prozent der Stellen für Behinderte zu reservieren, denen im Rahmen der 6. IV-Revision die Rente gekürzt wird.

bert (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Bundesgericht revidiert eigene Rechtssprechung zu Schmerzstörungen
    Mittwoch, 17. Juni 2015 / 12:37:12
    [ weiter ]
    Kritik der Kantone an 6. IV-Revision
    Mittwoch, 13. Oktober 2010 / 15:29:45
    [ weiter ]
    Keine IV-Rente wegen Schleudertrauma
    Montag, 13. September 2010 / 13:11:15
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG