Montag, 13. Dezember 2010 / 18:10:01
Kindsmisshandler soll verwahrt werden
Zürich - Verwahrung des Hauptangeklagten oder dessen Freispruch: Weiter könnten die Strafanträge von Anklage und Verteidigung im Prozess um schwere Kindesmisshandlung vor dem Zürcher Geschworenengericht nicht auseinandergehen.
Staatsanwalt Ulrich Weder forderte am Montag eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und Verwahrung des 44-jährigen Hauptangeklagten. Für die 62-jährige Mitangeklagte verlangte er acht Jahre Freiheitsentzug, aber keine Verwahrung. Beide seien der vorsätzlichen mehrfachen schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen.
Das Verschulden der beiden Angeklagten wiege «sehr sehr schwer», sagte Weder. Zudem seien beide voll schuldfähig. Von Einsicht oder Reue könne keine Rede sein. Die beiden hätten offen gesagt, sie würden ihnen anvertraute Kinder wieder mit den gleichen Massnahmen erziehen.
Ihr Erziehungssystem basierte nach eigenen Angaben auf der alttestamentarischen Weisung, dass wer sein Kind liebe, der züchtige es.
Die systematischen körperlichen und seelischen «Misshandlungen übelster Art», so der Staatsanwalt, hätten die Kinder - die leiblichen Töchter des 44-Jährigen - schwer geschädigt. Die Mütter der Kinder hatten diese als Babies dem Vater überlassen.
Körperverletzung laut Anwalt «nicht belegt»
Die Rechtsvertreterin der heute 12-Jährigen verlangte von den beiden Angeklagten Genugtuungszahlungen von insgesamt 75'000 Franken. Zudem hätten sie die Therapiekosten für das Kind zu übernehmen sowie für dessen spätere Verdienstausfälle aufgrund seiner seelischen Beeinträchtigung aufzukommen.
Die beiden Verteidiger wollten nichts wissen von schwerer Körperverletzung. Mit einer Fülle juristischer Spitzfindigkeiten versuchten sie die Geschworenen davon zu überzeugen, dass eine dauernde psychische Schädigung der Tochter nicht rechtsgenügend belegt sei.
Zudem sei die Ursache der bestehenden Störung nicht klar. Beide Angeklagten seien vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freizusprechen.
Die Angeklagten hätten niemals etwas Schlechtes für die Kinder beabsichtigt: Sie hätten sie bloss «zu Gott führen» wollen. Dass ihre Erziehungsgrundsätze von der Mehrheit der heutigen Gesellschaft abgelehnt würden, sei eine Tatsache.
fest (Quelle: sda)
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