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Justizministerin Simonetta Sommaruga.

 
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www.ausschaffungsinitiative.info, www.umsetzungs-arbeitsgruppe.info, www.svp-vetreter.info, www.dabei.info

Freitag, 10. Dezember 2010 / 16:40:30

Ausschaffungsinitiative: Zwei SVP-Vetreter in Umsetzungs-Arbeitsgruppe dabei

Bern - Justizministerin Simonetta Sommaruga hat die Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Ausschaffungsinitiative umsetzen soll. Geleitet wird das siebenköpfige Gremium vom ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz, dem Rechtsprofessor Heinrich Koller.

Neben dem Vorsitzenden Koller setzt sich das Gremium aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Initiativkomitees, zwei Vertretern der Kantone und je einem Abgesandten der Bundesämter für Migration und Justiz zusammen.

Wie Sommaruga vor den Bundeshausmedien erklärte, wurden die entsprechenden Einladungen nach der Einsetzungsverfügung für die Arbeitsgruppe am Freitag verschickt.

Eine Woche Zeit für Nominierung

Das SVP-Initiativkomitee hat nun wie die anderen Beteiligten bis zum 17. Dezember Zeit, seine Vertretung zu nominieren. Wer das sein wird, war am Freitag offen. Dem Inititiativkomitee stehe frei, wen es entsenden wolle, sagte Sommaruga. Es könne auch jemand sein, der nicht dem Komitee angehört. Sie habe weder Kontakt mit dem Komitee gehabt noch liege ihr eine Zusage vor.

Alt Bundesrat Christoph Blocher hatte vor Wochenfrist offen gelassen, ob er selbst Einsitz in der Arbeitsgruppe nehmen würde. Die SVP habe gute Leute. Er gab zu verstehen, dass die Partei zu keiner Verwässerung der Initiative Hand bieten werde.

SVP-Generalsekretär Martin Baltisser sagte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, die Partei prüfe nun «ob und mit wem» sie in der Arbeitsgruppe vertreten sein werde. Namen wollte er zu diesem Zeitpunkt keine nennen.

Seitens der Kantone werden die für die Umsetzung der Initiative zuständigen Konferenzen je eine Vertretung in die Arbeitsgruppe delegieren. Dabei handelt es sich um die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie die Konferenz der Sozialdirektoren.

Wer die beiden ihr unterstehenden Bundesämter für Justiz und Migration vertritt, war gemäss Sommaruga offen. Es würden ausgewiesene Fachleute ein.

Bericht bis Juni 2011

Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis im Juni 2011 in einem Bericht darzulegen, wie die neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe umgesetzt werden können. Danach wird der Bundesrat entscheiden und den Gesetzgebungsprozess im normalen Verfahren durchführen.

Wie Sommaruga sagte, soll die Arbeitsgruppe nach Konsens-Lösungen suchen. Es werde auf Abstimmungen verzichtet. Im Bericht würden die Differenzen transparent aufgezeigt, keine Möglichkeit falle unter den Tisch.

Alle Vorschläge sollten die gesamten rechtlichen Konsequenzen aufzeigen, die Arbeitsgruppe arbeite ergebnisoffen. Sollte es nötig sein, könne die Gruppe externe Experten und Organisationen beiziehen, sowie Gutachten in Auftrag geben.

sl (Quelle: sda)

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