Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Das VBS kann künftig Betreibungs- und Konkursakten oder Strafregisterauszüge einholen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.gesetzesaenderung.info, www.vorbestrafte.info, www.rs-verbot.info, www.fuer.info

Freitag, 3. Dezember 2010 / 14:12:21

Gesetzesänderung: RS-Verbot für Vorbestrafte

Bern - Junge Schweizer, die wegen eines Verbrechens verurteilt wurden, sollen künftig keine Rekrutenschule mehr absolvieren dürfen. Der Bundesrat hat beschlossen, die vom Parlament beschlossene Verschärfung des Militärgesetzes per 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen.

Damit wollen Bundesrat und Parlament sicherstellen, dass Personen, die eine mögliche Gefahr für ihr Umfeld darstellen, keine militärische Ausbildung mehr erhalten.

Liegt ein Strafurteil wegen eines Verbrechens oder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe vor, kann der Führungsstab der Armee von einer Rekrutierung absehen oder die Person aus der Armee ausschliessen oder degradieren.

Ungeordnete Verhältnisse

Der Bundesrat hat in den Ausführungsverordnungen zum revidierten Militärgesetz festgelegt, dass Stellungspflichtige bereits am Orientierungstag über mögliche Konsequenzen ungeordneter persönlicher Verhältnisse aufgeklärt werden müssen.

Als ungeordnet gelten die persönlichen Verhältnisse nicht nur wenn Strafurteile ergangen oder hängig sind. Auch offene Verlustscheine, ein hängiges Konkursverfahren oder andere Umstände, welche die Eignung in Frage stellen, sollen dazu führen, dass der Führungsstab von der Rekrutierung oder einem Aufgebot absehen kann.

Zur Klärung der persönlichen Verhältnisse können Behörden künftig Führungsberichte, Betreibungs- und Konkursakten oder Strafregisterauszüge einholen. Vor der Übergabe der persönlichen Waffe müssen die militärischen Behörden die Armeeangehörigen auch auf ihr allfälliges Gewaltpotenzial prüfen.

Die Gesetzesrevision sieht auch vor, dass künftig alle Gewaltdelikte von Jugendlichen im Strafregister eingetragen werden müssen, auch wenn keine Freiheitsstrafe verhängt wurde. Die Daten sollen jedoch nur einem engen Kreis von Behörden zu genau definierten zwecken offen stehen. Diese neue Regel wird aus technischen Gründen erst 2013 in Kraft treten.

ht (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Mehr Behörden sollen Zugriff auf das Strafregister haben
    Mittwoch, 31. Oktober 2012 / 14:57:17
    [ weiter ]
    Armee überprüft 73 angehende Rekruten
    Montag, 4. Juli 2011 / 11:49:00
    [ weiter ]
    Nationalrat verschärft Regeln für Armeewaffe
    Freitag, 19. März 2010 / 19:22:54
    [ weiter ]
    Ab 2010: Armeewaffen können ins Zeughaus
    Freitag, 27. November 2009 / 11:28:48
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG