Man habe sich mit London auf eine Lösung geeinigt, die den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden dauerhaft respektiere, teilte das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mit. Damit werde der automatische Informationsaustausch in den Beziehungen beider Staaten kein Thema mehr sein.
Finanzminister Hans-Rudolf Merz und der britische Minister für Steuerfragen, David Gauke, unterzeichneten am Montag in London eine Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen. Diese werden auf Sondierungsgesprächen basieren, die in den vergangenen Monaten geführt wurden.
Legalisierung von Schwarzgeld
Vorgesehen ist eine endgültige Regelung für unversteuerte Altgelder und eine Abgeltungssteuer auf künftige Erträge. Diese soll von den Banken eingezogen und anonym weitergeleitet werden.
Nach deren Bezahlung hätte ein Brite, der bislang illegal Schwarzgeld in der Schweiz hortete, seine Steuerpflicht erfüllt. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist Gegenstand der Verhandlungen.
Um eine Umgehung der Abgeltungssteuer zu verhindern, ist die Schweiz bereit, bei der Amtshilfe über den OECD-Standard hinauszugehen. Der britische Fiskus soll Amtshilfegesuche stellen können, die nur den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten.
Bankkunden haben Wahlmöglichkeit
Die Lösung hat keinen rückwirkenden Charakter und gilt erst ab Inkrafttreten des Abkommens. Betroffen werden also nur Bankkunden sein, die ihr Geld zu diesem Zeitpunkt immer noch auf Schweizer Konten haben und sich beim britischen Fiskus nicht selbst anzeigen wollen.
«Britische Steuerzahler sollen nicht davon abgehalten werden, ein Konto in der Schweiz zu halten», hält das EFD fest. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) sprach von einem «wichtigen Meilenstein» in der Beziehung zu Grossbritannien. Die Einigung sei «fair und ausbalanciert».
«Wir haben dafür gesorgt, dass der Schutz der Privatsphäre auch künftig bestehen bleibt», sagte der sichtlich zufriedene Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Montag in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens SF.