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«AEG stellte keinen Arzt zur Verfügung, der sich wirklich um Jacksons Gesundheit kümmerte», heisst es in der Anklageschrift.

 
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Donnerstag, 16. September 2010 / 10:22:56

Michael Jacksons Mutter verklagt Konzertagentur

Eröffnung: Michael Jacksons Mutter Katherine verklagt die Konzertagentur 'AEG Live'.

Die Mutter des verstorbenen Superstars wirft der Firma Vertragsbruch vor: 'AEG Live' hätte sich nicht genug um die Gesundheit des Musikers gekümmert.

«AEG stellte keinen Arzt zur Verfügung, der sich wirklich um Jacksons Gesundheit kümmerte», heisst es in der Anklageschrift.

Zum Zeitpunkt seines Todes wurde Michael Jackson von Dr. Conrad Murray behandelt, den 'AEG Live' laut Katherine Jackson nicht beschäftigen wollte.

Der Konzert-Veranstalter plante 50 Konzerte im Rahmen der 'This Is It'-Tour - laut dem Jackson-Clan viel zu viel für Michael, der zu diesem Zeitpunkt schon sehr schwach war.

Wahrheit über Michael Jackson

«Der Zweck dieser Klage ist, der Welt die Wahrheit über Michael Jacksons Tod zu zeigen, ein für allemal», erklärte Brian J. Panish, der im Namen Katherines die Klage einreichte.

Murray steht derzeit wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, da er es war, der Michael Jackson in der Nacht des 25. Juni 2009 die tödliche Dosis Propofol, ein Narkotikum, verabreicht hatte. Zusätzlich verklagte Joe Jackson, der Vater des einstigen Pop-Legende, den Leibarzt wegen Mordes - ein Vorwurf, gegen den Murray sich heftig zur Wehr setzt. Die nächste Anhörung in diesem Fall ist für den 18. Oktober angesetzt. Darin will Murray sich angeblich gegen die Vorwürfe wehren, indem er gezielt seinen Kollegen Dr. Arnold Klein, Michael Jacksons anderen Leibarzt, ins Spiel bringt.

Kein angemessener Ansprechpartner

«Der Ankläger ,Joe Jackson, erklärt trotz der schweren Vorwürfe nicht, warum Dr. Arnold Klein kein angemessener Ansprechpartner ist, um für Klärung des Falls zu sorgen», heisst es angeblich in Murrays Verteidigung.

Bis eine Woche vor Michael Jacksons Tod war dieser auch bei Dr. Klein in Behandlung.

 

ade (Quelle: Cover Media)

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