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In den Spielbanken fänden die Pokerspiele in einem kontrollierten Rahmen mit Sozialschutzkonzepten statt, so der Bundesrat fest.

 
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Montag, 6. September 2010 / 15:41:27

Legale Poker-Turniere: Bundesrat dagegen

Bern - Der Bundesrat möchte nicht, dass Poker-Turniere auch ausserhalb von Casinos durchgeführt werden dürfen. In seiner Antwort auf parlamentarische Vorstösse spricht er sich gegen eine Gesetzesänderung aus.

Das Bundesgericht war in einem Urteil vom Frühjahr zum Schluss gekommen, dass beim Pokern das Glück und nicht die Geschicklichkeit überwiegt. Damit stellte es klar, dass Poker-Turniere unter das Spielbankengesetz fallen und nur noch in Casinos durchgeführt werden dürfen.

Dagegen regte sich im Parlament Widerstand, und zwar von links und rechts: Sowohl SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr (ZH) als auch SVP-Nationalrat Jean-Pierre Grin (VD) verlangen mit Motionen eine Änderung des Gesetzes.

Spielen im Casino ist gefährlicher

Das Verbot sei kontraproduktiv, begründet Fehr ihren Vorstoss. Zwinge man die Pokerspiele in die Spielcasinos, sei das Risiko grösser, dass sich die jüngeren Spieler in anderen Spielen versuchten.

Laut Fehr ist sich die Fachwelt einig, dass es sich beim Poker - insbesondere bei der beliebtesten Spielform «Texas Hold'em» - um ein Geschicklichkeitsspiel und nicht um ein Glücksspiel handelt. Nur in Ausnahmefällen gewinne der Spieler oder die Spielerin mit den besten Ausgangskarten, schreibt die SP-Nationalrätin.

Grin argumentiert seinerseits mit den Arbeitsstellen, die wegen des Bundesgerichtsentscheides verloren gingen. Er plädiert dafür, Organisatoren von Poker-Turnieren in einem vereinfachten Verfahren Bewilligungen zu erteilen.

Keine Ausnahme für Poker

Der Bundesrat möchte davon aber nichts wissen. Er beantragt beide Motionen zur Ablehnung. Es gebe keinen Anlass, das Spielbankengesetz zu ändern, schreibt der Bundesrat in seiner am Montag veröffentlichten Antwort auf die Motionen. Eine Ausnahme für Pokerspiele wäre nicht zu rechtfertigen.

In den Spielbanken fänden die Pokerspiele in einem kontrollierten Rahmen mit Sozialschutzkonzepten statt, hält der Bundesrat fest. Er weist ferner darauf hin, dass einzig gewerbsmässige Turniere untersagt seien. Gelegentliche Spiele im Familien- und Freundeskreis würden strafrechtlich nicht verfolgt.

 

 

sl (Quelle: sda)

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