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Samstag, 4. September 2010 / 11:59:12

Argentinien untersucht Franco-Verbrechen

Buenos Aires - Die argentinische Justiz befasst sich entgegen eines früheren Urteils nun doch mit Verbrechen während der Franco-Diktatur in Spanien.

Das Nationale Berufungsgericht in Buenos Aires hob ein Urteil von Anfang Mai auf, wonach die Klagen von zwei Franco-Opfern nicht in Argentinien verhandelt werden dürften.

Die Richterin hatte damals erklärt, zwar könnten in jedem Land Prozesse wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit geführt werden. Dies gelte aber nur, wenn die Justiz des Landes, in dem das Unrecht begangen worden sei, sich nicht selbst mit den Vorwürfen befasse.

Das Nationale Berufungsgericht ordnete nun an, per diplomatischer Anfrage an Spanien zu klären, ob die dortige Justiz sich noch mit irgendwelchen Versuchen des Franco-Regimes (1939 bis 1975) befasse, Verfechter der Demokratie systematisch zu bedrohen oder zu ermorden.

Garcons Untersuchung trotz Amnestie

Nach Francos Tod hatte Spanien 1977 eine Amnestie für alle Verbrechen während seiner Herrschaft erlassen. Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón untersuchte dennoch unter die Amnestie fallende Vergehen.

Der Oberste Gerichtshof in Madrid ordnete daher ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen den prominenten Richter an, Mitte Mai wurde er suspendiert.

Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen

Bei den in Argentinien eingereichten Klagen ging es um Verbrechen während des spanischen Bürgerkriegs und der anschliessenden Franco-Diktatur im Zeitraum von Juli 1936 bis Juli 1977. Kläger waren der 90-jährige Spanier Darío Rivas und die Argentinierin Inés García Holgado.

Rivas' Vater Severino, ein galizischer Bürgermeister, war während der Franco-Herrschaft hingerichtet worden. García Holgados Grossonkel, Elías García Holgado, wurde 1936 erschossen. Er war ebenfalls Bürgermeister sowie Provinzabgeordneter von Salamanca.

Die Kläger wurden von Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Sie beriefen sich auf das in Argentinien anerkannte Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit. In Anwendung dieses Grundsatzes hatte Garzón in Spanien Ermittlungen zu Verbrechen während der Militär-Diktatur in Argentinien (1976 bis 1983) geführt.

ht (Quelle: sda)

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