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100'000 Unterschriften zu sammeln ist und bleibt eine Riesenübung, die einiges an finanziellen Ressourcen verschlingt. (Symbolbild)

«Bei der Todesstrafe läuteten also, zu Recht, die Alarmglocken.»

 
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Donnerstag, 2. September 2010 / 11:46:24

«Nur Initiative kann Initiativrecht einschränken»

Die Frage der Woche lautet: «Die Todesstrafeninitiative wurde nach grossem Mediengetöse zurück gezogen, bevor die erste Unterschrift gesammelt war, da das Ziel, Aufmerksamkeit zu ergattern, erreicht worden sei. Ist es statthaft, die Mechanismen der direkten Demokratie für solche Zwecke zu benutzen?» Heute der Beitrag von Brenda Mäder, der Präsidentin der Jungfreisinnigen Schweiz.

Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Das Instrument der Volksinitiative wird aktuell nach diesem Motto eingesetzt. Spezialistin Nummer eins auf diesem Gebiet ist die SVP. Auch sie macht, und das in regelmässigen Abständen, Lärm um provokative Initiativen oder um solche, die mit den Menschenrechten in Konflikt stehen. Mit einem entscheidenden Unterschied zur morbiden PR-Aktion mit der Todesstrafe: über die SVP-Ideen stimmen wir jeweils ab. Bei der Initiative zum Minarettverbot wurde teilweise sehr offen gesagt, dass dieses Verbot keine Probleme löse, aber auf die Problematik aufmerksam gemacht werden soll. Klar, nimmt sich die SVP gerne jener Themen an, die polarisieren, anecken und vielleicht noch ein Menschenrecht tangieren. In diesem Sinne verkommt das Instrument der Initiative in einigen Fällen zur teuren PR-Aktion finanziell potenter Parteien. Allerdings gibt es auch die Referendumsdrohung, die gerne im politischen Dialog ausgespielt wird. Und auch «harmlosere» Initiativen kranken an demselben Leiden: Die Offroader-Initiative etwa kann ebenfalls als PR-Instrument angesehen werden und wird kaum zu einem wirklich nachhaltigeren Umgang mit natürlichen Ressourcen oder einem besseren Klima beitragen.

Bezüglich der Initiative zur Todesstrafe darf man sich auch zur Rolle der Medien Fragen stellen. Das Initiativkomitee schien vor allem aus Mitgliedern zweier Familien zu bestehen, bekannte Namen waren keine dabei. Welche soll die ominöse Lobby sein, die das Ganze finanziert hätte? 100'000 Unterschriften zu sammeln ist und bleibt eine Riesenübung, die einiges an finanziellen Ressourcen verschlingt. Kaum je wurde die Frage gestellt, ob dieses Initiativkomitee dazu in der Lage gewesen wäre. Natürlich ist es im Vergleich zu früher einfacher, Unterschriften zu sammeln, wie man etwa beim Referendum gegen die biometrischen Pässe sah. Es ist dennoch kein Kinderspiel und die Medienaktion ging für das Initiativkomitee auf.

Die Frage, wie weit jemand bei Initiativen gehen darf, kam dann sehr schnell auf. Bei der Todesstrafe läuteten also, zu Recht, die Alarmglocken. Es wurden Fragen laut, ob das Initiativrecht beispielsweise bezüglich Initiativen, die Menschenrechten widersprechen, einzuschränken ist. Gut vorstellbar, dass nun Vorstösse in diese Richtung kommen. Dabei wären ein Verbot menschenrechtswidriger Initiativen, ein höheres Unterschriftenquorum für entsprechende Initiativen oder eine vorgezogene materielle Prüfung eine Möglichkeit. Die Diskussion ist vorprogrammiert. Dabei ist klar, dass nur eine entsprechende Initiative oder ein Volksentscheid über einen parlamentarischen Vorstoss solche Einschränkungen tatsächlich herbeiführen könnten. Bei uns hat bekanntlich das Volk das letzte Wort.

«Auch 'harmlosere' Initiativen funktionieren nach demselben Muster: Die Offroader-Initiative war ebenfalls ein erfolgreiches PR-Instrument und wird kaum zu einem wirklich nachhaltigeren Umgang mit natürlichen Ressourcen oder einem besseren Klima beitragen.»

Brenda Mäder (Quelle: news.ch)

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