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DIe WAK empfiehlt dem Nationalrat, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

 
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Dienstag, 31. August 2010 / 18:32:57

MWSt-Einheitssatz hat einen schweren Stand

Bern - Der von Finanzminister Hans-Rudolf Merz für die Mehrwertsteuer vorgeschlagene Einheitssatz von 6,5 Prozent stösst im Parlament wie erwartet auf Widerstand. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) will, dass der Bundesrat nochmals über die Bücher geht und ein 2-Satz-Modell unterbreitet.

Die WAK empfiehlt ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Bundesrat solle dem Parlament eine MWSt-Revision unterbreiten, die statt des Einheitssatzes zwei Steuersätze vorsehe.

Insbesondere möchte die Kommission, dass für das Gesundheits- und Bildungswesen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie wohltätige Institutionen Ausnahmen gelten sollen. Dem reduzierten Satz unterstellen möchte die WAK die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe und die Beherbergung.

Nichteintreten chancenlos

Nichts wissen wollte die Kommission aber davon, die Vorlage gleich zu versenken. Die WBK anerkenne, dass die Revisionsvorlage die Rechtssicherheit verbessere, die Transparenz erhöhe und die Kundenorientierung der Verwaltung stärke, hiess es.

Aus diesen Gründen empfiehlt die WAK dem Nationalrat mit 16 zu 8 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Ziel müsse es sein, eine Vorlage auszuarbeiten, mit der der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt und gefördert werde.

Sollte sich der Nationalrat dieser Meinung anschliessen, wird das von Hans-Rudolf Merz verfolgte Projekt weiter verzögert. Im Juni hatte der Bundesrat auf Antrag des Finanzministers eine Zusatzbotschaft zur MWSt-Reform verabschiedet, mit der dem Projekt neuen Schub verliehen werden sollte. Die Vorschläge von Merz waren nämlich schon vor zwei Jahren auf Widerstand gestossen.

Neuer Versuch von Merz

Der Bundesrat passte die ursprünglichen Vorschläge nur minim an. Er möchte den Einheitssatz nun auf 6,5 Prozent statt auf 6,1 Prozent festlegen. Da bei diesem Satz auch die befristete MWSt-Erhöhung zugunsten der IV von 0,3 Prozent enthalten ist, würde der Satz nach Auslaufen der IV-Sanierungsmassnahmen wieder auf 6,2 Prozent fallen.

 

fest (Quelle: sda)

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